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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006

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Antragsübersicht

Antragsnummer X006
Einreichungsdatum 10 Dezember 2017 15:52:05 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Braunkohletagebau in Brandenburg
Letzte Änderung 15.01.2018
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Braunkohletagebau in Brandenburg

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg wird beauftragt, bei der Landesregierung eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, mit dem Ziel Fragen auf folgende Antworten zu erhalten:

Betreffend Braunkohletagebau in Brandenburg

1. § 31 Des Bergbaugesetzes (BbergG) schreibt vor, dass eine Förderabgabe über „zehn vom Hundert des Marktwertes, der für im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnene Bodenschätze dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraums durchschnittlich erzielt wird“ zu entrichten ist.

Wie hoch betrugen die Einnahmen der Förderabgabe der letzten fünf Jahre?

Wenn keine Förderabgabe entrichtet wurde, wie wird das begründet?

Wenn keine Förderabgabe entrichtet wurde, weil eine Befreiung nach §32 Abs. 2 erteilt wurde, wie stellen sich die tatsächlichen Besitzverhältnisse der Erlaubnisinhaber dar?

2. Welche Einnahmen an Ertrags-, Gewerbe- und Umsatzsteuern wurden in den letzten fünf Jahren erzielt, sowohl für das Land als auch die Kommunen? Wie sieht die Schätzung ab 2017/2018 aus und in welchem Land werden die Gewinne versteuert?

3. Wie hoch waren die Aufwendungen für die notwendigen direkten und indirekten Folgemaßnahmen des Braunkohleabbaus in den letzten drei Jahren?

4. Wer zahlt die Folgekosten für die notwendigen direkten und indirekten Folgemaßnahmen des Braunkohleabbaus in der Zukunft?

Antragsbegründung

Nach den dem Antragsteller vorliegenden Informationen wird kein Förderzins gezahlt. Die ohne Zutun des Menschen entstandenen Bodenschätze werden quasi kostenfrei vernichtet.

Allein der Abbau hinterlässt enorme Umweltschäden die sich in Fließrichtung der Gewässer bis nach Norddeutschland ausbreiten.

Letztlich zahlt der Bürger alles, z.B. über die Wasserrechnung.

BBergG
Kurzanalyse-Foerderabgabe
BT_Drs_1712229

Piratenpad

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