Unterstütze uns! Spende jetzt!

Parteitag/2018.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 017

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

<- Zurück zum Antragsportal

Antragsübersicht

Antragsnummer WP017
Einreichungsdatum 7 Dezember 2017 15:39:47 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Wahlprogramm
Zusammenfassung des Antrags Aufzeichnung von Sitzungen der Kommunalvertretungen
Letzte Änderung 15.01.2018
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

Streaming bzw. Videoaufzeichnung in der Brandenburger Kommunalverfassung verankern.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl aufzunehmen:
Streaming bzw. Videoaufzeichnung in der Brandenburger Kommunalverfassung verankern
Wir denken neue Wege in der Politik.
Dazu gehört auch, den Menschen in Brandenburg die Gelegenheit zu geben, jederzeit die Arbeit ihrer gewählten Kommunalmandatsträger nachvollziehen zu können.
Dies wollen wir durch Aufzeichnung von Sitzungen der Kommunalvertretungen, die zeitlich begrenzt über Videoportale abrufbar sind, erreichen.
Wir setzen uns deshalb für eine Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung ein.

Antragsbegründung

Jede Bürgerin, jeder Bürger soll sich ein Bild davon machen können, wie ihre/seine gewählten Mandatsträger/innen arbeiten.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

  • Aufgezählter Listeneintrag

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. In etlichen Städten ist die Diskussion durch und es wird mitgeschnitten. Nun kommt der neueste Gag: die Verwaltungsangestellten (Protokollanten etc) wünschen sich ein Recht aufs eigene Bild und wollen nicht mitgeschnitten werden. Was sagt man dazu?!^^ Geka FF (Diskussion) 12:02, 9. Dez. 2017 (CET)

Hab ich mit der Aufsicht in BB durch. Kommunalvertreter sind grundsätzlich "öffentliche Personen" und insofern bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken (in BB). Mitarbeiter oder auch Zuschauer/Fragesteller dürfen nur mit gesonderter Einwilligungserklärung gefilmt werden. Hier setzt der Datenschutz hohe Hürden. Das ist auch gut so. ;-) Thomas Bennühr (Diskussion)

  1. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier rein.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?