Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.2
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Satzungsänderungsantrag 2010.2
Änderung von §12
Antragstext
§12 der Stadtsatzung wird wie folgt abgeändert:
Einzufügender Text ist unterstrichen. Zu entfernender Text ist durchgestrichen.
§ 12 Inkrafttreten
(1)Die Satzung tritt einen Tag nach mit sofortiger Wirkung während der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in
Kraft.
(2)Änderungen treten am Tag nach dem mit sofortiger Wirkung während des beschließenden Stadtparteitags in Kraft.
Begründung
In der jetzigen Satzung stehen Sachen, die vielleicht nicht immer umzusetzen sind, und die man daher kurzfristig ändern müsste. In der Satzung steht z.B.
"§ 6 Der Stadtvorstand
(1)Der Stadtvorstand besteht aus:
a) Einem/r Vorsitzenden,
b) Drei Stellvertretern/innen,
c) Dem/r StadtkassiererIn."
Was wäre nun, wenn sich nicht entsprechend viele Kandidaten finden oder beispielsweise nur 5 unterschiedliche Personen kandidieren, wovon 1 Vors. werden möchte, 2 nur als Stellvertreter kandidieren und 2 weitere nur als Kassierer kandidieren? Würde ein Satzungsänderungsantrag eingereicht werden, der einen kleineren Vorstand ermöglicht, und dieser SÄA angenommen werden, könnte dieser umgesetzt werden und ein kleinerer Vorstand nach gültiger Satzung gewählt werden.
Antragssteller
Sebastian Pochert 08:43, 8. Sep. 2010 (CEST)