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Diskussion:Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.2

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Bevor eine Schutzklausel zB. durch "feindlicher Übernahme" aufgeweicht wird, sollte statt dessen die Zusammensetzung zB. in Form von (1 oder ungerader Anzahl an Beisitzern) geändert werden - allein die Änderungen des SÄA-2010.2 treten erst am nächsten Tag erst in Kraft, denn die neue Klausel unterliegt solang des "alten" §12 .. mein Vorschlag: variable Anzahl von Beisitzern in Satzung verankern und der SPT kann je PT selbst frei entscheiden, wieviele Beisitzer aufgestellt werden, ohne jedes Mal Satzungen ändern zu müssen .. achso: für die SÄA hast du ebenso Fristen zur Einreichung, die du ändern müsstest - aber diese Fristen haben einen wichtigen Grund, dass sie existieren: jeder soll die Möglichkeit vorher haben zu sehen und zu verstehen, was der SÄA bewirken soll. Gemäß §9 der SV-Satzung ist die Frist eine Woche - mir persönlich erschließt es sich nicht den Antrag SÄA-2010.2 in dieser Form einzubringen unter Berufung auf "Reaktion auf mögliche Zusammensetzungsproblemen", wenn ihr eine Woche vorher bereits alle Anträge eingereicht haben müsst. Man weiß eben nicht, wer sich noch auf dem SPT aufstellen wird. Daher hinkt die Begründung für den Antrag.

Meine Empfehlung: Einbau einer variablen Aufstellung Stadtvorstand und Rückziehung des SÄA-2010.2, der sonst mit der Änderung von §9 einhergehen muss, der ebenso eine Schutzfunktion vor suboptimalen SÄA darstellt. (FireFox 09:10, 8. Sep. 2010 (CEST))

Die Frist von einer Woche (nach §9) soll nicht aufgeweicht werden. Eventualitäten sollten mit entsprechenden Satzungsänderungsanträgen abgedeckt sein, die notfalls zurückgezogen werden können. Einen Satzungsänderungsantrag zur möglichen Zusammensetzung des Vorstandes, bzw. dem Überlassen der Entscheidung des Stadtparteitages zur Wahl des Vorstandes, habe ich eingereicht. Siehe Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.3. Dass alle Anträge erst einen Tag nach dem SPT gelten würden und damit auch die Sperrklausel erst einen Tag später verschwinden würde, auch wenn das vorher möglicherweise nötig wäre, halte ich für eine Schwäche der jetzigen Satzung, die aber leider nicht mit sofortiger Wirkung geändert werden kann. --Sebastian Pochert 09:49, 8. Sep. 2010 (CEST)