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Region West/Mitgliederversammlung 2025.1

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Am Sonntag, 12. Januar 2025 findet ab 12.00 Uhr unsere nächste Mitgliederversammlung 2025.1 (Beschluß des Regionalvorstandes 2024-012) statt. Die Akkreditierung erfolgt ab 11.45 Uhr.

Ort: Bürgerhaus Teltow, Ritterstr. 10 in 14513 Teltow Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:

TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand TOP 02 - Wahl des Versammlungsleiters TOP 03 - Wahl des/der Protokollführer/s TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung TOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände TOP 13 - Bericht der Kassenprüfer TOP 14 - Bericht der Rechnungsprüfer TOP 15 - Entlastung des Vorstandes TOP 16 - Vorstandswahl TOP 16.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Regionalverbandes TOP 16.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes TOP 16.2.1 - Vorstellung und Wahl des/der 1. Vorsitzenden TOP 16.2.2 - Vorstellung und Wahl des/der 2. Vorsitzenden TOP 16.2.3 - Vorstellung und Wahl des/der Schatzmeisters/in TOP 16.2.4 - ggf. Wahl von Beisitzern TOP 17 - Schiedsgericht TOP 17.1 - Beschluss zum Schiedsgericht TOP 17.2 - ggf. Vorstellung der Kandidaten zum Schiedsgericht und Wahl des Schiedsgerichtes TOP 17.3 - ggf. Vorstellung der Kandidaten für die Ersatzschiedsrichter und Wahl der Ersatzschiedsrichter TOP 18 - ggf. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer TOP 19 - Sonstige Anträge TOP 20 - Sonstiges TOP 21 - Schließen der Versammlung

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben.

Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung). § 4 (4) der Bundessatzung lautet: "Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und alle fälligen Mitgliedsbeiträge ab Eintritt entrichtet wurden. "; die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann auch vor Ort in bar erfolgen. Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu vermeiden.

Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Euer Regionalvorstand i.A. Meiko Rachimow (Schatzmeister)