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Missbrauchsfilter-Logbuch

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Dieses Logbuch zeigt eine Liste aller Aktionen, die durch einen Filter aufgefangen wurden.

Einzelheiten zum Logbuch-Eintrag 187

07:41, 11. Jul. 2012: Edmund Mueller (Diskussion | Beiträge) löste durch die Aktion „edit“ auf die Seite „Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt“ den Filter 1 aus. Ergriffene Maßnahmen: Warnen; Filterbeschreibung: Verdacht auf Linkspam (Bots) - Bitte als User keine URLs oder E-Mail-Adressen bei der ersten Bearbeitung verwenden! (untersuchen)

Änderungen durch diese Bearbeitung

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{{Antragsfabrikat
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| Antragsteller    = Edmund Müller
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| Titel              = Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt
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| Kurzbeschreibung  = 8 Maßnahmen zur Erreichung des oben genannten Zieles
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| Programm          = Parteiprogramm
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| Schlagworte Pro    =
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| Schlagworte Contra =
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| Antragstext        =
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Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen:
  
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Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt
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1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte
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Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen.
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Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen.
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2. Jährliche Rotation der Richter
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Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten.
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3. Fortbildungspflicht der Richter
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Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit.
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4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner
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Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen.
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Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein.
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Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren.
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Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige.
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In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage.
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5. Geregelte Dienstzeiten für Richter
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Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit.
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6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit
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Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit.
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7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung
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Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird.
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8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung
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Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung.
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| Begründung        =
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Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/
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Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
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Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter:
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https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA
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Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
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https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc
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Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums.
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https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M
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Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert.
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Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst.
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Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden.
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Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt.
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Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt.
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| Typ        = Programmantrag
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| Gremium    = LPT 2012.2
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| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.2
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| Nummer      = (offen)
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| Eingereicht =
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=== Unterstützung / Ablehnung ===
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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=== Diskussion ===
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Bitte hier das für und wider eintragen.
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==== Argument 1 ====
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Dein Argument?
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==== Argument 2 ====
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Aktionsparameter

VariableWert
Beitragszahl des Benutzers (user_editcount)
43
Name des Benutzerkontos (user_name)
Edmund Mueller
Zeitpunkt, an dem die E-Mail-Adresse bestätigt wurde (user_emailconfirm)
20120926153308
Alter des Benutzerkontos (user_age)
115610
Gruppen (auch implizite), in denen der Benutzer Mitglied ist (user_groups)
* user autoconfirmed
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Namensraum der Seite (article_namespace)
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Titel der Seite (ohne Namensraum) (article_text)
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt
Voller Seitenname (article_prefixedtext)
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt
Erstellschutz der Seite (article_restrictions_create)
Bearbeiten-Schutzstufe der Seite (article_restrictions_edit)
Verschieben-Schutzstufe der Seite (article_restrictions_move)
Hochladeschutz der Datei (article_restrictions_upload)
Die letzten zehn Bearbeiter der Seite (article_recent_contributors)
Niewi FireFox Dreamman72 RicoB CB Uk Niemand Jensbernau Edmund Mueller Kdr
Aktion (action)
edit
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{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Edmund Müller | Titel = Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt | Kurzbeschreibung = 8 Maßnahmen zur Erreichung des oben genannten Zieles | Programm = Parteiprogramm | Schlagworte Pro = | Schlagworte Contra = | Antragstext = Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen: Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt 1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen. Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen. 2. Jährliche Rotation der Richter Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. 3. Fortbildungspflicht der Richter Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit. 4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige. In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage. 5. Geregelte Dienstzeiten für Richter Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit. 6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. 7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird. 8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung. | Begründung = Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/ Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt. | Typ = Programmantrag | Gremium = LPT 2012.2 | Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2 | Nummer = (offen) | Eingereicht = }} __NOTOC__ __TOC__ === Unterstützung / Ablehnung === ==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ==== # ? # ? # ... === Diskussion === Bitte hier das für und wider eintragen. ==== Argument 1 ==== Dein Argument? ==== Argument 2 ==== ...
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Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen. + +Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen. + +2. Jährliche Rotation der Richter + +Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. + +3. Fortbildungspflicht der Richter + +Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit. + + +4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner + +Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. + +Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. + +Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren. + +Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige. + +In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage. + +5. Geregelte Dienstzeiten für Richter + +Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit. + +6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit + +Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. + +7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung + +Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird. + +8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung + +Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung. +| Begründung = +Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/ + +Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung + +Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: + +https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA + +Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. + +https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc + +Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. + +https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M + +Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. + +Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst. + +Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. + +Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. + +Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt. +| Typ = Programmantrag +| Gremium = LPT 2012.2 +| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2 +| Nummer = (offen) +| Eingereicht = +}} + +__NOTOC__ __TOC__ + +=== Unterstützung / Ablehnung === + +==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== +# ? +# ? +# ... + +==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== +# ? +# ? +# ... + +==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ==== +# ? +# ? +# ... + +=== Diskussion === +Bitte hier das für und wider eintragen. + +==== Argument 1 ==== +Dein Argument? + +==== Argument 2 ==== +...
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{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Edmund Müller | Titel = Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt | Kurzbeschreibung = 8 Maßnahmen zur Erreichung des oben genannten Zieles | Programm = Parteiprogramm | Schlagworte Pro = | Schlagworte Contra = | Antragstext = Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen: Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt 1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen. Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen. 2. Jährliche Rotation der Richter Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. 3. Fortbildungspflicht der Richter Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit. 4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige. In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage. 5. Geregelte Dienstzeiten für Richter Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit. 6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. 7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird. 8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung. | Begründung = Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/ Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt. | Typ = Programmantrag | Gremium = LPT 2012.2 | Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2 | Nummer = (offen) | Eingereicht = }} __NOTOC__ __TOC__ === Unterstützung / Ablehnung === ==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ==== # ? # ? # ... === Diskussion === Bitte hier das für und wider eintragen. ==== Argument 1 ==== Dein Argument? ==== Argument 2 ==== ...
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<div class="mw-parser-output"><div style="background:#CCC; border:1px solid #000; margin: 5px 5px 15px; padding:5px;"> <table> <tbody><tr> <td><a href="/Datei:Tango-preferences-system.svg" class="image"><img alt="Tango-preferences-system.svg" src="/images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/80px-Tango-preferences-system.svg.png" width="80" height="80" srcset="/images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/120px-Tango-preferences-system.svg.png 1.5x, /images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/160px-Tango-preferences-system.svg.png 2x" /></a> </td> <td style="width:99%; background-color:#fff;"><b>Dies ist ein Programmantrag <span style="color:#00A;">(im Entwurfsstadium)</span>&#160;für den LPT 2012.2&#160;von Edmund Müller.</b><br /> <p>Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.<br />Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite <b><a href="/Antragsfabrik/LPT_2012.2" title="Antragsfabrik/LPT 2012.2">Antragsfabrik/LPT 2012.2</a></b>. </p> </td></tr></tbody></table></div><div style="margin: 5px; padding: 10px; background-color:#ffe1bf; border:1px solid #f80;"> <dl><dt>Änderungsantrag Nr.</dt> <dd>(offen)</dd> <dt>Beantragt von</dt> <dd>Edmund Müller</dd> <dt>Betrifft</dt> <dd>Parteiprogramm</dd> <dt>Beantragte Änderungen</dt> <dd></dd></dl> <p>Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen: </p><p>Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt </p><p>1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte </p><p>Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen. </p><p>Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen. </p><p>2. Jährliche Rotation der Richter </p><p>Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. </p><p>3. Fortbildungspflicht der Richter </p><p>Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit. </p><p><br /> 4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner </p><p>Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. </p><p>Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. </p><p>Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren. </p><p>Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige. </p><p>In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage. </p><p>5. Geregelte Dienstzeiten für Richter </p><p>Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit. </p><p>6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit </p><p>Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. </p><p>7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung </p><p>Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird. </p><p>8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung </p><p>Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung. </p> <dl><dt>Begründung</dt> <dd></dd></dl> <p>Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: <a rel="nofollow" class="external free" href="http://www.justizgeschaedigte.de/">http://www.justizgeschaedigte.de/</a> </p><p>Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: <a rel="nofollow" class="external free" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung">http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung</a> </p><p>Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: </p><p><a rel="nofollow" class="external free" href="https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA">https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA</a> </p><p>Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. </p><p><a rel="nofollow" class="external free" href="https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc">https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc</a> </p><p>Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. </p><p><a rel="nofollow" class="external free" href="https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M">https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M</a> </p><p>Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. </p><p>Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst. </p><p>Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. </p><p>Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. </p><p>Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt. </p><p><br /> </p> </div> <p><br /> </p> <div id="toc" class="toc"><div class="toctitle" lang="de" dir="ltr"><h2>Inhaltsverzeichnis</h2></div> <ul> <li class="toclevel-1 tocsection-1"><a href="#Unterst.C3.BCtzung_.2F_Ablehnung"><span class="tocnumber">1</span> <span class="toctext">Unterstützung / Ablehnung</span></a> <ul> <li class="toclevel-2 tocsection-2"><a href="#Piraten.2C_die_vrstl._F.C3.9CR_diesen_Antrag_stimmen"><span class="tocnumber">1.1</span> <span class="toctext">Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen</span></a></li> <li class="toclevel-2 tocsection-3"><a href="#Piraten.2C_die_vrstl._GEGEN_diesen_Antrag_stimmen"><span class="tocnumber">1.2</span> <span class="toctext">Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen</span></a></li> <li class="toclevel-2 tocsection-4"><a href="#Piraten.2C_die_sich_vrstl._enthalten"><span class="tocnumber">1.3</span> <span class="toctext">Piraten, die sich vrstl. enthalten</span></a></li> </ul> </li> <li class="toclevel-1 tocsection-5"><a href="#Diskussion"><span class="tocnumber">2</span> <span class="toctext">Diskussion</span></a> <ul> <li class="toclevel-2 tocsection-6"><a href="#Argument_1"><span class="tocnumber">2.1</span> <span class="toctext">Argument 1</span></a></li> <li class="toclevel-2 tocsection-7"><a href="#Argument_2"><span class="tocnumber">2.2</span> <span class="toctext">Argument 2</span></a></li> </ul> </li> </ul> </div> <h3><span id="Unterstützung_/_Ablehnung"></span><span class="mw-headline" id="Unterst.C3.BCtzung_.2F_Ablehnung">Unterstützung / Ablehnung</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt&amp;action=edit&amp;section=1" title="Abschnitt bearbeiten: Unterstützung / Ablehnung">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3> <h4><span id="Piraten,_die_vrstl._FÜR_diesen_Antrag_stimmen"></span><span class="mw-headline" id="Piraten.2C_die_vrstl._F.C3.9CR_diesen_Antrag_stimmen">Piraten, die vrstl. 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GEGEN diesen Antrag stimmen">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <ol><li>&#160;?</li> <li>&#160;?</li> <li>...</li></ol> <h4><span id="Piraten,_die_sich_vrstl._enthalten"></span><span class="mw-headline" id="Piraten.2C_die_sich_vrstl._enthalten">Piraten, die sich vrstl. enthalten</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt&amp;action=edit&amp;section=4" title="Abschnitt bearbeiten: Piraten, die sich vrstl. enthalten">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <ol><li>&#160;?</li> <li>&#160;?</li> <li>...</li></ol> <h3><span class="mw-headline" id="Diskussion">Diskussion</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt&amp;action=edit&amp;section=5" title="Abschnitt bearbeiten: Diskussion">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3> <p>Bitte hier das für und wider eintragen. </p> <h4><span class="mw-headline" id="Argument_1">Argument 1</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt&amp;action=edit&amp;section=6" title="Abschnitt bearbeiten: Argument 1">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <p>Dein Argument? </p> <h4><span class="mw-headline" id="Argument_2">Argument 2</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt&amp;action=edit&amp;section=7" title="Abschnitt bearbeiten: Argument 2">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <p>... </p> <!-- NewPP limit report Cached time: 20240505141750 Cache expiry: 86400 Dynamic content: false [SMW] In‐text annotation parser time: 0.001 seconds CPU time usage: 0.020 seconds Real time usage: 0.021 seconds Preprocessor visited node count: 126/1000000 Preprocessor generated node count: 868/1000000 Post‐expand include size: 55186/2097152 bytes Template argument size: 23375/2097152 bytes Highest expansion depth: 8/40 Expensive parser function count: 0/100 Unstrip recursion depth: 0/20 Unstrip post‐expand size: 0/5000000 bytes --> <!-- Transclusion expansion time report (%,ms,calls,template) 100.00% 4.012 1 -total 100.00% 4.012 1 Vorlage:Antragsfabrikat 38.86% 1.559 1 Vorlage:Programmänderungsantrag --> </div>
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Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium)&#160;für den LPT 2012.2&#160;von Edmund Müller. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2. Änderungsantrag Nr. (offen) Beantragt von Edmund Müller Betrifft Parteiprogramm Beantragte Änderungen Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen: Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt 1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen. Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen. 2. Jährliche Rotation der Richter Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. 3. Fortbildungspflicht der Richter Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit. 4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige. In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage. 5. Geregelte Dienstzeiten für Richter Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit. 6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung und Sorgfaltspflicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. 7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird. 8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung. Begründung Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/ Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Unterstützung / Ablehnung 1.1 Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen 1.2 Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen 1.3 Piraten, die sich vrstl. enthalten 2 Diskussion 2.1 Argument 1 2.2 Argument 2 Unterstützung / Ablehnung[Bearbeiten] Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Piraten, die sich vrstl. enthalten[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Diskussion[Bearbeiten] Bitte hier das für und wider eintragen. Argument 1[Bearbeiten] Dein Argument? Argument 2[Bearbeiten] ...
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