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Einzelheiten zum Logbuch-Eintrag 200

17:33, 9. Aug. 2012: RainerO (Diskussion | Beiträge) löste durch die Aktion „edit“ auf der Seite „Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen“ den Filter 0 aus. Ergriffene Maßnahmen: Warnen; Filterbeschreibung: (untersuchen)

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:Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#]
:Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#]
'''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.'''
'''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.'''
*Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München, oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Datenschutzbeauftragter#Datenschutzbelehrungen_.2F_Schulungen_.2F_Sprechstunden DSB BY]


[[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]]
[[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]]

Aktionsparameter

VariableWert
Name des Benutzerkontos (user_name)
'RainerO'
Seitenkennnummer (page_id)
7854
Namensraum der Seite (page_namespace)
0
Titel der Seite (ohne Namensraum) (page_title)
'Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen'
Vollständiger Seitentitel (page_prefixedtitle)
'Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen'
Aktion (action)
'edit'
Zusammenfassung (summary)
'Bayern eingetragen'
Ob die Bearbeitung als geringfügig markiert ist oder nicht (nicht mehr in Verwendung) (minor_edit)
true
Alter Wikitext der Seite, vor der Bearbeitung (old_wikitext)
'{{Navigationsleiste_BDSB}} ==Schulungen== ===Fortbildung=== *HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen) :*1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam ([[Geschäftsstelle|LGS des LV Brandenburg]]) :*[[Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19|Zur Agenda der 1. Schulung]] ==Belehrungen nach §5 BDSG== ===Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter=== *Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB: :§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz :(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ... :Er hat insbesondere ... :2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen. *Aus den Kommentaren: :Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.). :Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt. :Dazu führt das '''[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm ULD]'' aus: :<small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small> :Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren: :Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet? :Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben? :Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)? :Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)? :Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt? :Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen? :Wird der Erfolg von Schulungen überprüft? :Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert? *Fazit: :Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden. ==Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung== *Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet. *Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben. *Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt. ===Termine=== *10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag) :Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#] '''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.''' [[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]]'
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'{{Navigationsleiste_BDSB}} ==Schulungen== ===Fortbildung=== *HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen) :*1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam ([[Geschäftsstelle|LGS des LV Brandenburg]]) :*[[Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19|Zur Agenda der 1. Schulung]] ==Belehrungen nach §5 BDSG== ===Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter=== *Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB: :§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz :(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ... :Er hat insbesondere ... :2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen. *Aus den Kommentaren: :Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.). :Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt. :Dazu führt das '''[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm ULD]'' aus: :<small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small> :Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren: :Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet? :Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben? :Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)? :Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)? :Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt? :Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen? :Wird der Erfolg von Schulungen überprüft? :Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert? *Fazit: :Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden. ==Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung== *Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet. *Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben. *Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt. ===Termine=== *10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) *1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag) :Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#] '''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.''' *Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München, oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Datenschutzbeauftragter#Datenschutzbelehrungen_.2F_Schulungen_.2F_Sprechstunden DSB BY] [[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]]'
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