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Gesetzliche Gleichstellung lediger mit verheirateten Eltern
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Gesetzliche Gleichstellung lediger mit verheirateten Eltern
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{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Cookie | Titel = Zeitgemäße Familienpolitik durch Gemeinsames und Genderunabhängiges Sorgerecht | Kurzbeschreibung = Das gemeinsame Sorgerecht soll für alle Eltern, gleich ob verheiratet, ledig oder geschieden, zum Regelfall werden. Die Alleinsorge soll es nur in Ausnahmefällen geben. Der Staat hat darauf hinzuwirken, dass geschiedenen Eltern Hilfe geboten wird, um sich bei Streitigkeiten im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. Der Staat ist in der Pflicht, Mediation zwischen Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern. Mit dem Sorgerecht geht auch die Sorgepflicht einher. Auch das Umgangsrecht muss stärker geschützt sein als bisher. | Programm = Parteiprogramm | Schlagworte Pro = | Schlagworte Contra = | Antragstext = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern: | Begründung = Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminationsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist. Schlichten statt streiten - Mediation fördern! Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes. Umgangsverweigerung verhindern Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln. Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen. | Typ = Programmantrag | Gremium = LPT 2012.1 | Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1 | Nummer = (offen) | Eingereicht = }} __NOTOC__ __TOC__ === Unterstützung / Ablehnung === ==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== # ? # ? # ... ==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ==== # ? # ? # ... === Diskussion === Bitte hier das für und wider eintragen. ==== Argument 1 ==== Dein Argument? ==== Argument 2 ==== ...
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Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes. + +Umgangsverweigerung verhindern + +Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln. + +Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle + +Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. 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Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminationsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist. Schlichten statt streiten - Mediation fördern! Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes. Umgangsverweigerung verhindern Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln. Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. 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<div class="mw-parser-output"><div style="background:#CCC; border:1px solid #000; margin: 5px 5px 15px; padding:5px;"> <table> <tbody><tr> <td><a href="/Datei:Tango-preferences-system.svg" class="image"><img alt="Tango-preferences-system.svg" src="/images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/80px-Tango-preferences-system.svg.png" width="80" height="80" srcset="/images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/120px-Tango-preferences-system.svg.png 1.5x, /images/thumb/0/0e/Tango-preferences-system.svg/160px-Tango-preferences-system.svg.png 2x" /></a> </td> <td style="width:99%; background-color:#fff;"><b>Dies ist ein Programmantrag <span style="color:#00A;">(im Entwurfsstadium)</span>&#160;für den LPT 2012.1&#160;von Cookie.</b><br /> <p>Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.<br />Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite <b><a href="/Antragsfabrik/LPT_2012.1" title="Antragsfabrik/LPT 2012.1">Antragsfabrik/LPT 2012.1</a></b>. </p> </td></tr></tbody></table></div><div style="margin: 5px; padding: 10px; background-color:#ffe1bf; border:1px solid #f80;"> <dl><dt>Änderungsantrag Nr.</dt> <dd>(offen)</dd> <dt>Beantragt von</dt> <dd>Cookie</dd> <dt>Betrifft</dt> <dd>Parteiprogramm</dd> <dt>Beantragte Änderungen</dt> <dd></dd></dl> <p>Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern: </p> <dl><dt>Begründung</dt> <dd></dd></dl> <p>Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. </p><p>Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." <a rel="nofollow" class="external free" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html</a> </p><p>Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). 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Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes. </p><p>Umgangsverweigerung verhindern </p><p>Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln. </p><p>Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle </p><p>Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen. </p><p><br /> </p> </div> <p><br /> </p> <div id="toc" class="toc"><div class="toctitle" lang="de" dir="ltr"><h2>Inhaltsverzeichnis</h2></div> <ul> <li class="toclevel-1 tocsection-1"><a href="#Unterst.C3.BCtzung_.2F_Ablehnung"><span class="tocnumber">1</span> <span class="toctext">Unterstützung / Ablehnung</span></a> <ul> <li class="toclevel-2 tocsection-2"><a href="#Piraten.2C_die_vrstl._F.C3.9CR_diesen_Antrag_stimmen"><span class="tocnumber">1.1</span> <span class="toctext">Piraten, die vrstl. 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GEGEN diesen Antrag stimmen">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <ol><li>&#160;?</li> <li>&#160;?</li> <li>...</li></ol> <h4><span id="Piraten,_die_sich_vrstl._enthalten"></span><span class="mw-headline" id="Piraten.2C_die_sich_vrstl._enthalten">Piraten, die sich vrstl. enthalten</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Gesetzliche_Gleichstellung_lediger_mit_verheirateten_Eltern&amp;action=edit&amp;section=4" title="Abschnitt bearbeiten: Piraten, die sich vrstl. enthalten">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <ol><li>&#160;?</li> <li>&#160;?</li> <li>...</li></ol> <h3><span class="mw-headline" id="Diskussion">Diskussion</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Gesetzliche_Gleichstellung_lediger_mit_verheirateten_Eltern&amp;action=edit&amp;section=5" title="Abschnitt bearbeiten: Diskussion">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3> <p>Bitte hier das für und wider eintragen. </p> <h4><span class="mw-headline" id="Argument_1">Argument 1</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Gesetzliche_Gleichstellung_lediger_mit_verheirateten_Eltern&amp;action=edit&amp;section=6" title="Abschnitt bearbeiten: Argument 1">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <p>Dein Argument? </p> <h4><span class="mw-headline" id="Argument_2">Argument 2</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Gesetzliche_Gleichstellung_lediger_mit_verheirateten_Eltern&amp;action=edit&amp;section=7" title="Abschnitt bearbeiten: Argument 2">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h4> <p>... </p> <!-- NewPP limit report Cached time: 20240505150124 Cache expiry: 86400 Dynamic content: false [SMW] In‐text annotation parser time: 0.001 seconds CPU time usage: 0.021 seconds Real time usage: 0.024 seconds Preprocessor visited node count: 126/1000000 Preprocessor generated node count: 868/1000000 Post‐expand include size: 30970/2097152 bytes Template argument size: 14489/2097152 bytes Highest expansion depth: 8/40 Expensive parser function count: 0/100 Unstrip recursion depth: 0/20 Unstrip post‐expand size: 0/5000000 bytes --> <!-- Transclusion expansion time report (%,ms,calls,template) 100.00% 5.174 1 -total 100.00% 5.174 1 Vorlage:Antragsfabrikat 35.31% 1.827 1 Vorlage:Programmänderungsantrag --> </div>
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Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium)&#160;für den LPT 2012.1&#160;von Cookie. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1. Änderungsantrag Nr. (offen) Beantragt von Cookie Betrifft Parteiprogramm Beantragte Änderungen Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern: Begründung Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminationsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist. Schlichten statt streiten - Mediation fördern! Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes. Umgangsverweigerung verhindern Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln. Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen. Inhaltsverzeichnis 1 Unterstützung / Ablehnung 1.1 Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen 1.2 Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen 1.3 Piraten, die sich vrstl. enthalten 2 Diskussion 2.1 Argument 1 2.2 Argument 2 Unterstützung / Ablehnung[Bearbeiten] Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Piraten, die sich vrstl. enthalten[Bearbeiten] &#160;? &#160;? ... Diskussion[Bearbeiten] Bitte hier das für und wider eintragen. Argument 1[Bearbeiten] Dein Argument? Argument 2[Bearbeiten] ...
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