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→Beauftragungen durch den Landesvorstand
==Beauftragungen durch den Landesvorstand==
<big>Beauftragungen durch den Landesvorstand sind jeweils bis zum 31. März des Folgejahres begrenzt, es sei denn, dass vom Landesvorstand ausdrücklich eine andere zeitliche Regelung beschlossen wurde ([[Vorstand/Beschluss/2014-059|Beschluss 2014-059]]).</big>
=== Assistent des Landesvorstandes Brandenburg===