9.312
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''''Anmerkung:''' Der Technikchef ist vom Landesparteitag beauftragt, nicht vom Landesvorstand.''
<br><br>
Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten: Nach meinem persönlichen Dafürhalten dürfte -entsprechend der vorhergehenden Anmerkung- die Beauftragung des Technikchefs durch den LPT 2014.2 über den 31.03.2015 hinaus geklärt sein, nur ein Landesparteitag kann mMn eine etwaige Änderung vornehmen. Eine klarstellende Bestätigung der Beauftragung durch den LaVo schadet aber im Hinblick auf die derzeit erforderlich werdenden Verlängerungen von Beauftragungen -über den 31.03.2015 hinaus- auch nicht, sie ist allenfalls als "Dopplung" überflüssig. Andreas Schramm