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Satzung/Kreissatzung

312 Bytes entfernt, 18:36, 28. Jul. 2009
gründungsversammlung doch am 09.08.2009
1) Die Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.
2) Änderungen treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:59, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9(2): Gündungsversammlung am 18.09.09 und nicht 09.08.09. ich bin mir der idee bewusst, die gründung während des landstreffens durchzuführen. dies halte ich aber eher für suboptimal, da es die meisten dann anwesenden nicht interessieren wird. --[[Benutzer:Sothis|Sothis]] 15:49, 23. Jul. 2009 (CEST)
 
(1) Organe sind der Vorstand, der Kreisparteitag und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 1809.0908.092009.
===§ 9a - Der Vorstand===
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