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Vorstand/Protokolle/2015-04-24

17 Bytes entfernt, 12:26, 25. Apr. 2015
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Der Vorstand möge beschließen, die Anteile der staatlichen Teilfinanzierung des Landesverbandes Brandenburg nach folgendem Schlüssel zu verteilen:
1. Von Abschlagszahlungen beginnend mit der Abrechnungsjahr 2012 wird eine Rückstellung in Höhe von 25% gebildet. Diese wird aufgelöst, wenn feststeht, dass der Bundestagspräsident keine Rückforderungen geltend macht. Diese Feststellung trifft der Bundesschatzmeister. Die Rückstellungen werden nach der Auflösung nach Nr. 5. Schlüssel weiterverteilt.
2. Der Landesverband bildet pro Jahr eine Rückstellung in Höhe von 500€, welche der Arbeit der AGs vorbehalten sind (siehe §23(5) Landessatzung).
3. Der Landesverband erhält 800 € pro Monat als Sockelbetrag, um die operativen Kosten (Landesgeschäftsstelle, Landesparteitage, Verwaltung, Porto,...) zu decken.
4. Finden in einem Jahr Wahlen zum Landtag, Bundestag oder Europaparlament statt, kann ein Wahlkampfglobalbudget gebildet werden, das den Gliederungen anteilig zu Gute kommt, wenn mindestens drei Gliederungen zustimmen. Das Wahlkampfglobalbudget wird zu 50% anteilig von den nach Nr. 5 an die Gliederungen zu verteilenden Mitteln abgezogen.
5. Die verbleibenden Mittel der staatlichen Teilfinanzierung und den Abschlagszahlungen verbleiben:
zu 50% beim Landesverband zur Finanzierung der politischen Arbeit.
Andreas Schramm wird als Vertreter vor dem Landesschiedsgericht Brandenburg und ggf. weiteren Instanzen ernannt, um die Handlungsunfähigkeit des Vorstandes der Gliederung $NameBekannt feststellen zu lassen.
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:* Zulassung des Antrages:
9.135
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