691
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
|8 =
Die Daten werden dem Parteiengesetz nach für die Dauer der Mitgliedschaft und sowie für 10 Jahre nach Austritt oder Tod des Mitglieds gespeichert.
<!-- 9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten -->
|10 =
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.
<!-- Ende Verfahren -->
|status = in BearbeitungAbgenommen
}}