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===Subjektiver Kurzbericht von der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales vom 04.06.2015 im Landtag ===
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* http://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/6._%28oeffentliche%29_sitzung_des_ausschusses_fuer_inneres_und_kommunales/681280?_referer=396363&terminart=bb1.c.267952.de
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Ich habe am heutigen Tage die Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales im Brandenburger Landtag besucht. Die Sitzung war gut besucht, u.a. war auch die FDP im Publikum vertreten.
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Zum Inhalt verweise ich auf den Blog-Beitrag (Landesblog) und gebe diesen Beitrag hier wieder:
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"Ausschussmitglieder von SPD und Die Linke verhindern mündliche Anhörung im Ausschuss
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Der Ausschuss für Inneres und Kommunales befasste sich in seiner heutigen Sitzung umfassend mit dem Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019.
Hierbei wurde vom MIK Schröter zur Zielrichtung und zum beabsichtigten Zeitplan Stellung genommen. Mitte Juni wird es hierzu einen Regierungsbeschluss geben. Dann soll gut zwölf Monate in sogenannten “Bürger- und Reformkongressen” der beschlossene Entwurf des Leitbildes diskutiert werden.
Im Schatten der Diskussion über die Strukturreform stand ein weiterer Tagesordnungspunkt, die Beratung über das fünfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/613 ). Hintergrund der Drucksache ist es, dass Deutschland gegen die Vorgabe der EU-Datenschutzrichtlinie verstößt (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.03.2010 im Vertragsverletzungsverfahren 2003/4820) – Im Hinblick auf das Urteil hat Brandenburg die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) übertragen. Die EU-Kommission hält die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstelle damit noch nicht für gewährleistet, Strafzahlungen wegen mangelnder Umsetzung der EG-Richtlinie drohen. Begründet wird dies damit, dass die LDA auch weiterhin der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin unterliegt.
Während die Vertreter von SPD/Die Linke die Umsetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung als erledigt betrachten, wird dies aus den Reihen der Opposition bezweifelt. CDU und Grüne machten in der Ausschusssitzung von ihrem Recht Gebrauch und verlangten eine mündliche Anhörung von Experten. Nach einer längeren
Geschäftsordnungsdiskussion wurde dieser Antrag von den Ausschussmitgliedern von SPD und Die Linke mit 6 gegen 5 Stimmen der Opposition “abgebügelt”. Zugelassen wurde von der Ausschussmehrheit dann lediglich eine schriftliche Anhörung.
“Mit Transparenz hat das Verhalten von Rot/Rot auch hier nichts zu tun. Es geht offensichtlich darum, ein für die Landesregierung unangenehmes Thema möglichst unter den Teppich zu kehren“, erklärt der Beisitzer im Landesvorstand, Andreas Schramm."
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* http://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/6._%28oeffentliche%29_sitzung_des_ausschusses_fuer_inneres_und_kommunales/681280?_referer=396363&terminart=bb1.c.267952.de
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Ich habe am heutigen Tage die Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales im Brandenburger Landtag besucht. Die Sitzung war gut besucht, u.a. war auch die FDP im Publikum vertreten.
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Zum Inhalt verweise ich auf den Blog-Beitrag (Landesblog) und gebe diesen Beitrag hier wieder:
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"Ausschussmitglieder von SPD und Die Linke verhindern mündliche Anhörung im Ausschuss
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Der Ausschuss für Inneres und Kommunales befasste sich in seiner heutigen Sitzung umfassend mit dem Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019.
Hierbei wurde vom MIK Schröter zur Zielrichtung und zum beabsichtigten Zeitplan Stellung genommen. Mitte Juni wird es hierzu einen Regierungsbeschluss geben. Dann soll gut zwölf Monate in sogenannten “Bürger- und Reformkongressen” der beschlossene Entwurf des Leitbildes diskutiert werden.
Im Schatten der Diskussion über die Strukturreform stand ein weiterer Tagesordnungspunkt, die Beratung über das fünfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/613 ). Hintergrund der Drucksache ist es, dass Deutschland gegen die Vorgabe der EU-Datenschutzrichtlinie verstößt (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.03.2010 im Vertragsverletzungsverfahren 2003/4820) – Im Hinblick auf das Urteil hat Brandenburg die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) übertragen. Die EU-Kommission hält die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstelle damit noch nicht für gewährleistet, Strafzahlungen wegen mangelnder Umsetzung der EG-Richtlinie drohen. Begründet wird dies damit, dass die LDA auch weiterhin der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin unterliegt.
Während die Vertreter von SPD/Die Linke die Umsetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung als erledigt betrachten, wird dies aus den Reihen der Opposition bezweifelt. CDU und Grüne machten in der Ausschusssitzung von ihrem Recht Gebrauch und verlangten eine mündliche Anhörung von Experten. Nach einer längeren
Geschäftsordnungsdiskussion wurde dieser Antrag von den Ausschussmitgliedern von SPD und Die Linke mit 6 gegen 5 Stimmen der Opposition “abgebügelt”. Zugelassen wurde von der Ausschussmehrheit dann lediglich eine schriftliche Anhörung.
“Mit Transparenz hat das Verhalten von Rot/Rot auch hier nichts zu tun. Es geht offensichtlich darum, ein für die Landesregierung unangenehmes Thema möglichst unter den Teppich zu kehren“, erklärt der Beisitzer im Landesvorstand, Andreas Schramm."