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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004

1.006 Bytes hinzugefügt, 23:15, 7. Jun. 2015
K
gekas argument
==== Argument 2 ====
In unserer Landessatzung steht unter Punkt 28:
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung#.C2.A7_28_Aufl.C3.B6sung_und_Verschmelzung
"Über die Auflösung oder Verschmelzung des '''Landesverbandes'' entscheidet der '''Landesparteitag''' mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder."
 
Analog dazu möchte Andreas nun die Zufügung des folgenden Abschnitts:
"Über die Verschmelzung einer handlungsunfähigen mit einer handlungsfähigen '''Untergliederung''' oder die Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung des Landesverbandes entscheidet der '''Landesparteitag''' mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder."
 
Gerade in den Absätzen davor ist von Urabstimmung die Rede - warum soll bei einer handlungsunfähigen Gliederung der '''Parteitag''' und nicht die Mitglieder der Untergliederung entscheiden?
[[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 23:15, 7. Jun. 2015 (CEST)
 
 
 
==== Argument 3 ====
Dein Argument?
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