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+WP003/2015.1 Modul3
Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig. Der beliebteste Kandidat gewinnt die Wahl, und die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien wird verringert. Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen werden gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahlsystem werden ausgeschlossen.
Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass § 65 (2) Ziffer 2) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) bisherige Fassung: "2) Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Oberbürgermeister sind alle Personen, die 1. ... , 2. am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben, 3. ... ." ersetzt wird durch "2) Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Oberbürgermeister sind alle Personen, die 1. ... , 2. am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben, 3. ... .".