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Änderungen
→Geschäftsordnung für Beauftragungen
==Geschäftsordnung für Beauftragungen==
Auf dem Landesparteitag 2015.1 wurde [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 beschlossen], dass vorläufig die [http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/geschaeftsordnung-beauftragte/ Bundes-Geschäftsordnung] sinngemäß anzuwenden sei, dass aber der Landesvorstand eine eigene Beauftragten-Geschäftsordnung erstellen solle, die den Bedürfnissen des Landes Landesverbandes entspricht. Der Inhalt der zum Zeitpunkt des LPTs gültigen Geschäftsordnung ist [[Vorstand/Beauftragungen/Geschäftsordnung|hier]] verlinkt; die [http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/geschaeftsordnung-beauftragte/ Orginalseite] ist aber besser lesbar.
Ergänzend wurde beschlossen:
Beauftragungen können auch durch den Landesparteitag erfolgen und gelten bis zur Niederlegung der Beauftragung, längstens bis zu einem abweichenden Beschluss auf einem nachfolgenden Landesparteitag oder bis zum Entzug der Beauftragung durch den Landesvorstand nach Feststellung der wiederholten groben Verletzung der Regelungen der Beauftragten-Geschäftsordnung. Der Entzug ist unmittelbar wirksam, kann jedoch schiedsgerichtlich angefochten werden.
Der Landesvorstand wird aufgefordert, Regelungen für Beauftragte für nicht durch regionale Gliederungen abgedeckte Regionen auszuarbeiten. Er wird aufgefordert, auf Basis dieser Regelungen Regionalbeauftragungen auszusprechen.
==Beauftragungen durch den Landesvorstand==