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Die Sache ist für mich mit diesem Text abgeschlossen, ich habe keine Unterstützung und werde auch keine erhalten (was gerade auch für technisch-bürokratische Abläufe zutrifft).
---------- schnipp
@ Agnitio Es weder die Sache des "alten" noch des "neuen" Landesvorstandes, sich um den RV-Infostand zu kümmern. Richtigerweise ist es Sache des derzeitigen RV Vorstandes als Vertreter des Regionalverbandes hier aktiv zu werden. Der derzeitige Besitzer des Infostsandes kann von euch durch den Kassenwart im Auftrag des RV-Vorstandes angeschrieben und zur Herausgabe des RV-Eigentumes (unter Fristsetzung) aufgefordert werden. Zweckmäßigerweise solltet ihr hierzu einen Vorstandsbeschluss machen und dort die Frage der Bevollmächtigung des Kassenwartes regeln (Ansonsten ist bei euch die Vertretung nach außen durch § 11 (2) der RV-Satzung geregelt, sprich: in der gegebenen Dreierkonstellation vertreten zwei (!) Mitglieder des Vorstandes den RV). Falls es Formulierungsfragen für einen derartigen Beschluss gibt, könnt ihr mich gerne dazu direkt anschreiben. Ein weiterer Beschluss sollte dann ggf. für das Klageverfahren auf Herausgabe des Infostandes gemacht werden. mfG, Andreas Schramm