9.312
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Agnitio
-------- schnapp
@ Agnitio Ich werde die Situation des RV (und mögliche Konsequenzen hieraus) auf der nächsten Sitzung des Landesvorstandes ansprechen. Wenn es so ist wie du sagst, wäre möglicherweise der Landesvorstand zuständig. Von verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) ist abzuraten, ggf. ist der Rechtsweg zu beschreiten. mfG, Andreas Schramm