9.312
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Anmerkung zu TOP 11:''' Zitat Geschäftsordnung Art. 3 (2): '''''"In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden."''''' Warum hält sich niemand daran? --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:10, 8. Sep. 2015 (CEST)
Danke für die Hinweise. Soweit wir die benannten Punkte bislang nicht (genügend) beachtet haben, werden wir zukünftig an diesen Stellen mehr sensibilisiert sein. Andreas Schramm