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→Vorschlag für eine mögliche Haltung zum Umgang mit den Geflüchteten
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Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt hiernach vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen. [BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 – 2 BvR 502, 1000, 961/86 – BVerfGE 80, 315 (334 f. und 344 ff.), zitiert nach Wikipedia < [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Asylrecht_(Deutschland)&oldid=146850913>Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)] ]
2015-10-10