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Benutzer Diskussion:Tojol/Verschiedenes/Asylrecht

1.219 Bytes hinzugefügt, 15:05, 14. Okt. 2015
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:* Zum Text auf Deiner Benutzerseite: Ja, man sollte und muss darüber diskutieren, sagte ich schon auf dem Landestreffen. Aber dann bitte auch mit einem Faktencheck. Von mir aus auch im (zerkratzen) Rahmen des "Thema des Monats". Mal sehen ob und wie halbherzig eingeladen wird, so dass dann wieder nur <10 Teilnehmer anwesend sind. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:05, 12. Okt. 2015 (CEST)
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Ich frage mich grad, ob und warum den Flüchtlingen ihr rechtlicher Status als Flüchtling aberkannt werden soll? "Geflüchtete" ist kein völkerrechtlicher Ausdruck, ein Geflüchteter kann jeder sein, auch der Dieb, der vor der Polizei geflohen ist. Mit dem Wort "Flüchtling" verbindet sich meines Wissens dagegen ein Völkerrecht. Als Nächstes ist es auch ein Unterschied, ob jemand ein Flüchtling ist oder einer, der Asyl beantragt. Krieg ist nicht sofort ein Asylgrund. Was ich damit sagen möchte ist, dass wir eine präzise Formulierung nicht außer Acht lassen sollten/dürfen. Es schleichen sich immer mehr dieser Pseudobegriffe ein. Ein weiteres Beispiel ist Zivilgesellschaft. Was soll das sein? Es gibt eine Bürgerliche Gesellschaft mit Bürgerrechten. Soll die Zivilgesellschaft nun die sein, die unter 's Zivilrecht fällt? Ist Zivilrecht kein Bürgerrecht? Was fällt dann unter 's Strafrecht, die Strafgesellschaft...?<br>
Wir sollte auch das diskutieren, bevor die sprachliche Unterwanderung alle Rechtsbegriffe aus der Sprache entfernt hat - will sagen, es muss nicht gleich im nächsten Thema des Monats behandelt werden, sollte aber durchaus mal Thema sein. <br>
[[Benutzer:Skff|-sk-]]
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