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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.2
|autor=Bastian
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Der Stadtverband Potsdam unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn.
|zusammenfassung=Der Stadtverband Potsdam unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn.
|text=Der Stadtverband Potsdam unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn und macht sich die Forderungen zu Eigen:
Forderungstext:
'''Der Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsbeschluss gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.'''
I.
§ 19 Abs. 11 des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) in der Fassung vom 1.11.2003
einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:
1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.
II.
Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:
: (Festlegung Z16) Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
: (Festlegung G17) Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“
III.
Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter Ausklammerung des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg BER abzuschließen.
|begruendung=Mit einem Volksbegehren wollen Umweltinitiativen und betroffene Anwohner eine dritte Startbahn am BER verhindern und die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung.
Der Gesetzentwurf schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.
Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt.
Quelle: Gemeinsamer Landesentwicklungsplan – Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
https://dl.dropboxusercontent.com/u/13031383/lep_fs-1.pdf
Beschlossen wird der Forderungstext.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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=== Diskussion ===
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|jahreszahl=2015.2
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|zusammenfassung=Der Stadtverband Potsdam unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn.
|text=Der Stadtverband Potsdam unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn und macht sich die Forderungen zu Eigen:
Forderungstext:
'''Der Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsbeschluss gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.'''
I.
§ 19 Abs. 11 des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) in der Fassung vom 1.11.2003
einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:
1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.
II.
Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:
: (Festlegung Z16) Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
: (Festlegung G17) Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“
III.
Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter Ausklammerung des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg BER abzuschließen.
|begruendung=Mit einem Volksbegehren wollen Umweltinitiativen und betroffene Anwohner eine dritte Startbahn am BER verhindern und die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung.
Der Gesetzentwurf schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.
Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt.
Quelle: Gemeinsamer Landesentwicklungsplan – Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
https://dl.dropboxusercontent.com/u/13031383/lep_fs-1.pdf
Beschlossen wird der Forderungstext.
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