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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.2
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Amtszeit des Kreisvorstandes
|zusammenfassung=Amtszeit des Kreisvorstandes
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung des SV Potsdam wie folgt zu ändern:
§ 10 Wahlen
Neue Fassung Absatz 3:
Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des zweiten Kalenderjahres statt, das auf seine Wahl folgt. Die Amtszeit soll nicht unangemessen verkürzt werden. Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|begruendung=Die Regelung erleichtert die Terminfindung für eine Hauptversammlung innerhalb des Jahres. Die starre Bindung an eine Jahreszeit (November/Dezember) entfällt.
Alte Fassung Absatz 3:
Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
Dein Argument?
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|autor=Bastian
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|titel=Amtszeit des Kreisvorstandes
|zusammenfassung=Amtszeit des Kreisvorstandes
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung des SV Potsdam wie folgt zu ändern:
§ 10 Wahlen
Neue Fassung Absatz 3:
Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des zweiten Kalenderjahres statt, das auf seine Wahl folgt. Die Amtszeit soll nicht unangemessen verkürzt werden. Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|begruendung=Die Regelung erleichtert die Terminfindung für eine Hauptversammlung innerhalb des Jahres. Die starre Bindung an eine Jahreszeit (November/Dezember) entfällt.
Alte Fassung Absatz 3:
Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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