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Eine Behandlung kann durch die Versammlung beschlossen werden. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 10:41, 4. Dez. 2015 (CET)
: Im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der GO kann eine Versammlung beschließen, was sie beschließen möchte. Verfristete Anträge jedenfalls nicht. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 13:53, 4. Dez. 2015 (CET)
Eure GO § 19 i.V.m. § 9 Eurer Satzung und § 15 der Landessatzung lässt die Interpretaion zu, dass es möglich ist. Es hängt aber natürlich von der Versammlung (und der Versammlungsleitung) ab, ob sie's will. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 14:28, 4. Dez. 2015 (CET)
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