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Potsdam/SPT2015.2/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 003

92 Bytes hinzugefügt, 17:20, 4. Dez. 2015
Diskussion
:Nö. Man kann auch keine Satzung aufgrund von Dringlichkeit ändern. Ausnahme wäre, es steht dazu nichts in der Satzung und alle stimmen schriftlich zu (§ 32 BGB). Und nun wollen wir die Diskussion von Basics beenden. Danke. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:54, 4. Dez. 2015 (CET)
::Richtig. Eine Satzungsänderung kann man nicht aufgrund von Dringlichkeiten ändern und die schriftliche Zustimmung ist nur vorgesehen wenn keine Mitgliederversammlung stattfindet. Dringlichkeitsanträge jedoch sind zulässig. Einfach mal den [https://de.wikipedia.org/wiki/Dringlichkeitsantrag Link] aufmerksam lesen dann erklären sich vielleicht aus die Basics.[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])
==== Argument 1 ====
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