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Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET)