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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008

421 Bytes hinzugefügt, 11:06, 13. Jan. 2016
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(2) Der Landesvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des zweiten Kalenderjahres statt, das auf seine Wahl folgtfolgende Kalenderjahres, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren nach Beginn seiner Amtszeit statt.
Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.
(2) Der Landesvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des zweiten Kalenderjahres statt, das auf seine Wahl folgtfolgende Kalenderjahres, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren nach Beginn seiner Amtszeit statt.
Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.
Die Bestätigung der Mitglieder des Landesvorstandes durch Wiederwahl ist nur einmal möglich.
=== Diskussion ===
Da in der Begründung von zwei Jahren Amtszeit die Rede ist, möchte Ich darauf aufmerksam machen, dass die Amtszeit im Maximum fast drei Jahre beträgt. '''Beispiel:''' Wahl im Januar 2016. Erstes Kalenderjahr, das der Wahl folgt: 2017 (denn 2016 folgt nicht, es läuft schon). Zweites Kalenderjahr, das der Wahl folgt: 2018. Ordentliche Neuwahl spätestens Dezember 2018. Maximale Amtszeit: Januar 2016 – Dezember 2018. --[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 23:49, 12. Jan. 2016 (CET)
 
Danke für den wichtigen Hinweis. Der Antragstext wurde entsprechend abgeändert. Die Wahl muss nun spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beginn seiner Amtszeit stattfinden. -- [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
 
==== Argument 1 ====
2.498
Bearbeitungen

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