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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 015

2.935 Bytes hinzugefügt, 09:58, 14. Jan. 2016
Diskussion
=== Diskussion ===
Bitte hier reinModul1:<br>Steht bereits so in der Landessatzung und somit obsoletModul2:<br>Warum muss der DSB denn Mitglied der Partei sein? Dem Vorstand muss, sofern kein geeignetes Mitglied vorhanden ist, in der Lage sein auch externe Personen zu bestellen! Modul3:<br>Wenn du §4 Abs2 Satz2 BDSG liest ist das ebenso obsolet. (Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.)<br>Der DSB ist selbst für die Erhaltung seiner Fachkunde zuständig. <br>Dazu steht im §4 Abs3 BDSG:<br>Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Weiterhin schreibst du:"Unabhängig von der Anzahl der damit beschäftigten Personen haben nicht-öffentliche Stellen gemäß § 4f Abs. 1 Satz 6 BDSG einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sofern sie entweder automatisierte Verarbeitungen vornehmen, welche der Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG) unterliegen, oder soweit sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeiten. Die Faktoren sind beim Landesverband Brandenburg nicht gegeben."<br>'''Diese Aussage ist schlichtweg falsch!''' §4d Abs5 BDSG: Soweit automatisierte Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, unterliegen sie der Prüfung vor Beginn der Verarbeitung (Vorabkontrolle). Eine Vorabkontrolle ist insbesondere durchzuführen, wenn <br>1. besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) verarbeitet werden... §3 Abs9 BDSG: Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, '''politische Meinungen''', religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Übrigens: Automatisierte Verarbeitung heißt, dass dazu Datenverarbeitungsgeräte(Computer) benutzt werden. "Ein weiteres Parteiamt sollte der Datenschutzbeauftragte nicht bekleiden,..."Ein Parteiamt kann der DSB gar nicht weiter bekleiden da er ansonsten nicht mehr unabhängig ist. Das ergibt sich aus dem BDSG(Zuverlässigkeit). Jedenfalls nicht in Gliederungen des LV Brandenburg. Somit obsolet. "Der Vorstand benennt einen Beauftragten für Datenschutz."<br>Wie ich oben erklärt habe, kann somit ein Datenschutzbeauftragter eben nur '''bestellt''' werden.  Weitere wichtige Punkte sind in der [https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/e/e2/Antwort_LDA_2013-04.pdf Anfrage] nachzulesen. --[[Benutzer:Jensbernau|Jensbernau]] ([[Benutzer Diskussion:Jensbernau|Diskussion]]) 09:58, 14. Jan. 2016 (CET)
==== Argument 1 ====
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