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Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung

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[[Landesschiedsgericht/Verfahren/{{LV TopNavigation}}{{LSG-BB-2010.01|LSG-BB-2010.1]] <br />1. Für ein Rechtschutzbedürfnis gegen Parteitagsbeschlüsse bedarf es nicht der persönlichen oder technischen Anwesenheit auf einem Parteitag. <br />2. Das Gericht benennt Regeln für Mischungen aus Real- und Onlineteilnahme an Parteitagen. <br />3. Gliederungen sind in ihren Satzungenregelungen grundsätzlich frei, sofern diese nicht im Widerspruch zur Satzung einer übergeordneten Gliederung stehen. <br /><br />TopNavigation}}
[[Media:Dies ist eine inoffizielle Sammlung der "Leitsätze" der einzelnen Entscheidungen des LSG-Bbg-13-2_Beschluss_2014_03_20.pdf|LSG Bbg 13/1]] <br />1. Sind mehrere Organe Sie wurde zwar von Richtern des Landesverbandes am Geschehen beteiligt, ist auch der Landesverband zulässiger Klagegegner. <br />2. Die formelle Rechtmäßigkeit eines Beschlusses ist ein notwendiges Kriterium für dessenGeltung, aber kein hinreichendesLandesschiedsgerichts zusammengestellt und wird von ihnen gepflegt; entscheidend ist der Inhalt eines Beschlusses. <br />3. Die Piratenpartei lebt ein möglichst schrankenloses Antragsrecht. <br />4. Offene Abstimmungen sind dies geschieht allerdings nicht notwendigerweise von Amts wegen und wird auch namentliche Abstimmungennicht im Rahmen des Organs Schiedsgericht beschlossen. <br />5. Die Mitwirkung an innerparteilichen Prozessen zwingt nicht Der Inhalt dieser Seite dient daher lediglich zur Preisgabe von Persönlichkeitsrechten. <br />6. Satzungsmäßige Teilnahmerechte dürfe nur durch Information; er ist keine Rechtsquelle, wie es die Satzung selbst oder durch für ggf. die Durchführung unbedingt notwendige Maßnahmen eingeschränkt werdenEntscheidung selbst ist. <br /><br />
[[Media:LSG-Bbg-13-3_Beschluss_2014_07_09.pdf|LSG Bbg 13/3]] <br />== 2016 ==1. Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage sind die in § 8 Abs.3 SGO genannten Kriterien. <br />2. Erst bei Verstoß gegen die Satzung oder die Grundsätze oder Ordnung der Partei und damit einhergehenden Schadenseintrittes für die Partei kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. (Entschließungsermessen) <br />3. Mildere Ordnungsmaßnahme als Parteiausschlüsse können vom Vorstand frei entschieden werden. (Auswahlermessen) <br />4. Öffentliche Herabwürdigung und Beleidigung eines anderen Parteimitglieds durch Beschimpfen schädigt die Piratenpartei auch ohne Öffentlichkeit außerhalb der Partei. <br />5. Auch gegen Vorstandmitglieder können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, wenn daurch nicht (nur) die politische Meinungsbildung beeinflußt werden soll. <br /><br />''– bisher keine Schiedsgerichtsverfahren –''
== 2015 ===== [[Media:LSG-Bbg-1315-4_Beschluss_2013_11_205_Beschluss_2015_11_30.pdf|LSG Bbg 1315/4]] <br />===1# Jede geschäftsfähige Person kann die Vertretung vor dem Schiedsgericht übernehmen. Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage Es ist nicht erforderlich, hierfür ein juristisches Staatsexamen zu besitzen. (entgegen der Auffassung des Bundesvorstandes)# Klagebefugt vor den Schiedsgerichten der Piratenpartei sind die in § 8 Abs.3 SGO genannten Kriteriennur Parteimitglieder. <br /><br />
=== [[Media:LSG-Bbg-1315-5_Urteil_2014_07_093_Urteil_2015_10_27.pdf|LSG Bbg 1315/53]] <br />===1. Errichtet ein Kreisverband kein eigenes Schiedsgericht, so ist das Landesschiedsgericht das Gericht der niedrigsten Ordnung. <br />2. Abweichungen # Richter sind von Satzungen des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes sind unzulässig. Die Satzung eines Gebietsverbandes muss sich an der Satzung des nächsthöheren Gebietsverbandes, dessen Teil er ist, messen lassen. <br />3. Die gemeinsame Entscheidung zur Aufnahme von Mitgliedern durch zwei Organe stellt keinen faktischen Aufnahmestopp darüber ihre Wahl ausgeschlossen. <br /><br />
=== [[Media:LSG-Bbg-1315-6_Beschluss_2014_04_292_Urteil_2015_05_20.pdf|LSG Bbg 1315/61, 15/2]] <br />===1. Errichtet ein Kreisverband kein eigenes Schiedsgericht, so # Maßgebend für die Klagefrist ist das Landesschiedsgericht das Gericht der niedrigsten Ordnungtatsächliche Bekanntwerden eines Beschlusses, nicht die offizielle Benachrichtig hierüber. <br />2. Der Datenschutzbeauftragte übt nur eine beratende Tätigkeit aus# Ein Rechtschutzinteresse beinhaltet notwendig das Begehren, die Rechtslage tatsächlich zu ändern. <br />3# Schiedsgerichte nehmen keine gutachterliche Funktion wahr. Eigene Ansprüche des Datenschutzbeauftragten sind <br />- das Recht auf Mitwirkung <br />- der Anspruch auf Aushändigung # Die Feststellung von Daten und Prozessbeschreibungen <br />- Rechtsverhältnissen ist nur dann zulässiger Klagegegenstand, wenn das Recht zur Beratung <br /><br />Klagebegehren nicht durch Anfechtung oder Verpflichtung befriedigt werden kann.
== 2014 ===== [[Media:LSG-Bbg-14-1_Beschluss_2014_03_207_Beschluss_2015_04_16.pdf|LSG Bbg 14/17]]===# Beschlüsse der Gerichte gelten in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung, [[Media:LSG-Bbg-14-2_Beschluss_2014_03_20die Reihenfolge der Beschlussfassung ist ohne Belang.pdf|LSG Bbg 14/2]], [[Media:LSG-Bbg-14-3_Beschluss_2014_03_20.pdf|LSG Bbg 14/3]] <br />1. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach der Gebietsverbandszugehörigkeit # Bei Neuwahl des Schiedsgerichtes während des Antragsgegners (Ausnahme Ordnungsmaßnahmen und Parteiausschlüsse)Verfahrens ist den Parteien erneut rechtliches Gehör zu gewähren. <br />2# Schiedsgerichte nehmen keine gutachterliche oder rechtsberatende Funktion wahr. Die Moderation von Mailinglisten # Besteht ein Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern, ist keine Ordnungsmaßnahmeer handlungsunfähig.# Ein handlungsunfähiger Vorstand kann einen kommisarischen Vorstand zur Organisation eines außerordentlichen Parteitages bestallen, wenn dies die Satzung vorsieht. <br /><br />
=== [http[Media://wiki.piratenpartei.de/Datei:SGMV114LSG-Bbg-14-6_Urteil_2015_04_25.pdf LSG MV 1/14 (vormals |LSG Bbg 14/4)6]]<br />===1. Es besteht kein prozessualer Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. <br />2. Die Vorschrift # Eine Postfachadresse genügt den Anforderungen des § 24 Absatz 5 der Landessatzung Bbg verstößt gegen höherrangiges Recht in Gestalt der Bundessatzung und ist unwirksam8 Abs. <br />3Nr. Wahlen zu Parteiämtern unterliegen einem erhöhten Bestandsschutz und sind grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft ab der schiedsgerichtlichen Entscheidung anfechtbar1 SGO. Eine rückwirkende Anfechtbarkeit kommt nur in Betracht, wenn die Ungültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht wird. <br />4. Der Beschluss über die Zulässigkeit einer Ämterhäufung # Ein Schlichtungsversuch ist vor dem Schluß der Versammlung zu treffen. Der Beschluss ist keine Voraussetzung für die Kandidatur, sondern für die Feststellung, dass der Pirat gewählt ist. <br />5. Eine Ämterhäufung liegt nicht vor, wenn ein Parteiamt bei Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme nicht durch Wahl einer Gliederungsversammlung, sondern durch einen Vorstandsbeschluss erlangt wurdeerforderlich. <br />6. Ein Pirat muss in der Versammlung seine Möglichkeiten ausschöpfen, Abhilfe zu schaffen. Erst danach kann er Rechtschutz bei den Schiedsgerichte suchen. <br /><br />'''nachfolgend BSG 12/15<br />'''1. # Für Verfahren vor dem Schiedsgericht können mehrere Vertreter benannt werdenOrdnungsmaßnahmen genügt die Textform. <br />2. Ein Säumnisurteil wird von # Falschbehauptungen über den Schiedsgerichten nicht gefällt. <br />3. Wahlen zu Parteiämtern sind nur mit Wirkung für die Zukunft anfechtbar. Dies gilt auch für alsbald erhobene Anfechtungen. (entgegen LSG MVLandes-) <br />4. § 24 AbsVorstand schaden der Partei. 2 S. 1 Landessatzung Bbg ist eine Wahlordnungsvorschrift, die den Zeitpunkt des Beschlusses vorgibt. <br />5. Eine Ämterhäufung liegt nicht vor# Wird dem Landesverband sein Eigentum längere Zeit vorenthalten, wenn neben dem anzustrebenden Amt noch eine Beauftragung (hier: kommisarischer Vorstand) ausgeübt wirdschadet dies der Partei. <br /><br />
=== [[Media:LSG-Bbg-14-5_Beschluss_2014_10_24.pdf|LSG Bbg 14/5]] <br />===1. # Parteischiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte im Sinne der ZPO, sie sind an die Regelungen der ZPO nicht gebunden. <br />2. # Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist über die angezeigte Befangenheit eines Richters durch das Gericht ohne Anhörung von Antragsteller und/oder -gegner zu entscheiden. <br />3. # Eine Klage im einstweiligen Rechtsschutz ist auch dann statthatthaft, wenn keine Klage in der Hauptsache verfolgt wird. <br />4. # Auch eine Anrufung im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz muss den Anforderungen aus § 8 Abs. 3 SGO genügen. <br />5. # Ein Schlichtungsversuch ist vor Erhebung eines Antrags auf Erlass einstweiliger Anordnungen regelmäßig nicht erforderlich. <br />6. # Eine Verletzung eigener Rechte liegt nicht vor, wenn lediglich Vermögensnachteile der Gesamtpartei entstehen könnten. <br />7. # Ein eigenes Recht auf Fortbestand einer Beauftragung besteht nicht. <br /><br />
=== [[Mediahttp://wiki.piratenpartei.de/Datei:SGMV114.pdf LSG-Bbg-MV 1/14-6_Urteil_2015_04_25.pdf|(vormals LSG Bbg 14/6]4)] <br />===1# Es besteht kein prozessualer Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Eine Postfachadresse genügt den Anforderungen # Die Vorschrift des § 8 Abs24 Absatz 5 der Landessatzung Bbg verstößt gegen höherrangiges Recht in Gestalt der Bundessatzung und ist unwirksam. 3 Nr# Wahlen zu Parteiämtern unterliegen einem erhöhten Bestandsschutz und sind grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft ab der schiedsgerichtlichen Entscheidung anfechtbar. 1 SGOEine rückwirkende Anfechtbarkeit kommt nur in Betracht, wenn die Ungültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht wird. <br />2# Der Beschluss über die Zulässigkeit einer Ämterhäufung ist vor dem Schluß der Versammlung zu treffen. Ein Schlichtungsversuch Der Beschluss ist keine Voraussetzung für die Kandidatur, sondern für die Feststellung, dass der Pirat gewählt ist bei Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme .# Eine Ämterhäufung liegt nicht vor, wenn ein Parteiamt nicht erforderlichdurch Wahl einer Gliederungsversammlung, sondern durch einen Vorstandsbeschluss erlangt wurde. <br />3# Ein Pirat muss in der Versammlung seine Möglichkeiten ausschöpfen, Abhilfe zu schaffen. Für Ordnungsmaßnahmen genügt die TextformErst danach kann er Rechtschutz bei den Schiedsgerichte suchen. <br ==== nachfolgend BSG 12/>15 ====4# Für Verfahren vor dem Schiedsgericht können mehrere Vertreter benannt werden. Falschbehauptungen über # Ein Säumnisurteil wird von den Schiedsgerichten nicht gefällt.# Wahlen zu Parteiämtern sind nur mit Wirkung für die Zukunft anfechtbar. Dies gilt auch für alsbald erhobene Anfechtungen. (Landes-entgegen LSG MV)Vorstand schaden der Partei# § 24 Abs. 2 S. 1 Landessatzung Bbg ist eine Wahlordnungsvorschrift, die den Zeitpunkt des Beschlusses vorgibt. <br />5. Wird # Eine Ämterhäufung liegt nicht vor, wenn neben dem Landesverband sein Eigentum längere Zeit vorenthalten, schadet dies der Parteianzustrebenden Amt noch eine Beauftragung (hier: kommisarischer Vorstand) ausgeübt wird. <br /><br />
=== [[Media:LSG-Bbg-14-7_Beschluss_2015_04_161_Beschluss_2014_03_20.pdf|LSG Bbg 14/71]] <br />1. Beschlüsse der Gerichte gelten in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung, die Reihenfolge der Beschlussfassung ist ohne Belang[[Media:LSG-Bbg-14-2_Beschluss_2014_03_20. <br pdf|LSG Bbg 14/>2]], [[Media:LSG-Bbg-14-3_Beschluss_2014_03_20. Bei Neuwahl des Schiedsgerichtes während des Verfahrens ist den Parteien erneut rechtliches Gehör zu gewähren. <br pdf|LSG Bbg 14/>3]] ===3. Schiedsgerichte nehmen keine gutachterliche oder rechtsberatende Funktion wahr# Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach der Gebietsverbandszugehörigkeit des Antragsgegners (Ausnahme Ordnungsmaßnahmen und Parteiausschlüsse). <br />4. Besteht ein Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern, # Die Moderation von Mailinglisten ist er handlungsunfähig. <br />5. Ein handlungsunfähiger Vorstand kann einen kommisarischen Vorstand zur Organisation eines außerordentlichen Parteitages bestallen, wenn dies die Satzung vorsiehtkeine Ordnungsmaßnahme. <br /><br />
== 2013 ===== [[Media:LSG-Bbg-1513-2_Urteil_2015_05_206_Beschluss_2014_04_29.pdf|LSG Bbg 15/1, 1513/26]] <br />===1. Maßgebend für die Klagefrist # Errichtet ein Kreisverband kein eigenes Schiedsgericht, so ist das tatsächliche Bekanntwerden eines Beschlusses, nicht die offizielle Benachrichtig hierüberLandesschiedsgericht das Gericht der niedrigsten Ordnung. <br />2# Der Datenschutzbeauftragte übt nur eine beratende Tätigkeit aus. Ein Rechtschutzinteresse beinhaltet notwendig # Eigene Ansprüche des Datenschutzbeauftragten sind#* das Begehren, die Rechtslage tatsächlich zu ändern. <br />Recht auf Mitwirkung3. Schiedsgerichte nehmen keine gutachterliche Funktion wahr. <br />#* der Anspruch auf Aushändigung von Daten und Prozessbeschreibungen4. Die Feststellung von Rechtsverhältnissen ist nur dann zulässiger Klagegegenstand, wenn #* das Klagebegehren nicht durch Anfechtung oder Verpflichtung befriedigt werden kann. <br /><br />Recht zur Beratung
=== [[Media:LSG-Bbg-1513-3_Urteil_2015_10_275_Urteil_2014_07_09.pdf|LSG Bbg 1513/35]] <br />===1# Errichtet ein Kreisverband kein eigenes Schiedsgericht, so ist das Landesschiedsgericht das Gericht der niedrigsten Ordnung. Richter # Abweichungen von Satzungen des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes sind von unzulässig. Die Satzung eines Gebietsverbandes muss sich an der Satzung des nächsthöheren Gebietsverbandes, dessen Teil er ist, messen lassen.# Die gemeinsame Entscheidung über ihre Wahl ausgeschlossenzur Aufnahme von Mitgliedern durch zwei Organe stellt keinen faktischen Aufnahmestopp dar. <br /><br />
=== [[Media:LSG-Bbg-1513-5_Beschluss_2015_11_304_Beschluss_2013_11_20.pdf|LSG Bbg 1513/4]] <br ===# Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage sind die in § 8 Abs.3 SGO genannten Kriterien. === [[Media:LSG-Bbg-13-3_Beschluss_2014_07_09.pdf|LSG Bbg 13/>3]] ===1# Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage sind die in § 8 Abs.3 SGO genannten Kriterien. Jede geschäftsfähige Person # Erst bei Verstoß gegen die Satzung oder die Grundsätze oder Ordnung der Partei und damit einhergehenden Schadenseintrittes für die Partei kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. (Entschließungsermessen)# Mildere Ordnungsmaßnahme als Parteiausschlüsse können vom Vorstand frei entschieden werden. (Auswahlermessen)# Öffentliche Herabwürdigung und Beleidigung eines anderen Parteimitglieds durch Beschimpfen schädigt die Vertretung vor dem Schiedsgericht übernehmenPiratenpartei auch ohne Öffentlichkeit außerhalb der Partei. Es ist # Auch gegen Vorstandmitglieder können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, wenn daurch nicht erforderlich, hierfür ein juristisches Staatsexamen zu besitzen. (entgegen der Auffassung des Bundesvorstandesnur) <br die politische Meinungsbildung beeinflußt werden soll. === [[Media:LSG-Bbg-13-2_Beschluss_2014_03_20.pdf|LSG Bbg 13/>1]] ===2# Sind mehrere Organe des Landesverbandes am Geschehen beteiligt, ist auch der Landesverband zulässiger Klagegegner. Klagebefugt vor den Schiedsgerichten # Die formelle Rechtmäßigkeit eines Beschlusses ist ein notwendiges Kriterium für dessen Geltung, aber kein hinreichendes; entscheidend ist der Inhalt eines Beschlusses.# Die Piratenpartei lebt ein möglichst schrankenloses Antragsrecht.# Offene Abstimmungen sind nicht notwendigerweise auch namentliche Abstimmungen.# Die Mitwirkung an innerparteilichen Prozessen zwingt nicht zur Preisgabe von Persönlichkeitsrechten.# Satzungsmäßige Teilnahmerechte dürfe nur Parteimitgliederdurch die Satzung selbst oder durch für die Durchführung unbedingt notwendige Maßnahmen eingeschränkt werden. <br  == 2010 ===== [[Landesschiedsgericht/><br Verfahren/>LSG-BB-2010.01|LSG-BB-2010.1]] ===# Für ein Rechtschutzbedürfnis gegen Parteitagsbeschlüsse bedarf es nicht der persönlichen oder technischen Anwesenheit auf einem Parteitag.# Das Gericht benennt Regeln für Mischungen aus Real- und Onlineteilnahme an Parteitagen.# Gliederungen sind in ihren Satzungenregelungen grundsätzlich frei, sofern diese nicht im Widerspruch zur Satzung einer übergeordneten Gliederung stehen.
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