9.135
Bearbeitungen
Änderungen
K
beschlossene redaktionelle Änderung des LPT in Modul 3 nachgetragen
Modul 2: Zu den Aufgaben von Themenbauftragten gehört gegebenenfalls die geeignete Zusammenarbeit mit bestehenden oder neu zu gründenden Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Themenfeld.
Modul 3: Beauftragungen können auch durch den Landesparteitag erfolgen und gelten bis zur Niederlegung der Beauftragung, längstens bis zu einem abweichenden Beschluss auf einem nachfolgenden Landesparteitag oder bis zum Entzug der Beauftragung durch den Landesvorstand nach Feststellung der wiederholten groben Verletzung der Regelungen der Beauftragten-Geschäftsordnung. Der Entzug ist unmittelbar wirksam, kann jedoch schiedsgerichtlich angefochten werden.
Modul 4: Der Landesvorstand wird aufgefordert, Regelungen für Beauftragte für nicht durch regionale Gliederungen abgedeckte Regionen auszuarbeiten. Er wird aufgefordert, auf Basis dieser Regelungen Regionalbeauftragungen auszusprechen.