Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 001

127 Bytes hinzugefügt, 18:35, 3. Feb. 2016
keine Bearbeitungszusammenfassung
|text=Der Landesparteitag beschließt, für die laufende Amtszeit einen Ersatzrichter nachzuwählen.
|begruendung=Bundessatzung, Abschnitt C - Schiedsgerichtsordnung §3 Richterwahl (10) Ersatzrichter können nachgewählt werden. Wir können, wir müssen nicht.
 
''Anmerkung: Die ursprüngliche Zahl von Ersatzrichtern darf bei einer Nachwahl nicht überschritten werden (§3 (10) SGO).''
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
9.135
Bearbeitungen

Navigationsmenü