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Die Kostenerstattungspflicht muß in die Satzung, sonst können Spenden, die einen Verzicht auf den Aufwandsersatz darstellen,
# nicht steuerlich berücksichtigt werden und
# die Partei trägt das Risiko, für entsprechende Spendenbescheinigungen in Haftung genommen zu werden. (30% des bescheinigten Betrages derzeit).
Eine Regelung, wie der Landesvorstand mit vom Parteitag vergebenen Beauftragungen umzugehen hat, halte ich für sinnvoll. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]