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|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Wirksamkeit der Satzungsänderung lt. SÄA 008
|zusammenfassung=Ab wann soll die Satzungsänderung wirksam werden?
|text=Der Landesparteitag möge im Falle der Annahme von [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] beschließen:
Modul 1: <br />Die Satzungsänderung lt. [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] tritt sofort in Kraft, die . <br />Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes verlängert sich entsprechend bis 2017.
oder
Modul 2: <br />Die Satzungsänderung lt. [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] tritt nach der nächsten Neuwahl eines Landesvorstandes in Kraft. <br />Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes endet entsprechend in 2016.
|begruendung=Es ist aus [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] nicht ersichtlich, ab wann dieser wirksam werden soll. Um Abgrenzungsprobleme bei der Annahme des Antrages zu vermeiden, wird dieser Antrag zur Frage der Wirksamkeit gestellt.
|prüficon=1
=== Diskussion ===
==== Argument 1 ====