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AG Politik/Argumente

48 Bytes hinzugefügt, 15:09, 25. Feb. 2009
Präsentation:
In der heutigen Zeit muß so schnell wie möglich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden. Das BDSG reicht dafür nicht aus. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Angestellten geschützt werden. Dies muß regelmässig überprüft werden. Regelungen erfordern eine Informationspflicht an geeignete Stellen (Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter etc.). Diese Stellen müssen loyal und unabhängig sein (kündigungsschutz?). Bei Maßnahmen der Kontrolle (Überwachung) erfolg eine Dokumentationspflicht, die jederzeit nachvollziehbar sein muß. Dies könnte ähnlich der ISO-Zertifizierung in unregelmässigen, nichtangekündigten Überprüfungen durch ein Kontrollorgan überprüft werden. Wenn Maßnahmen abgeschlossen sind, besteht eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern.
 
Bei Misachtung muß es wirksame Strafen geben!
==Bildung==
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