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Diskussion:Parteitag/2016.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 002

1.695 Bytes hinzugefügt, 11:08, 25. Feb. 2016
Anmerkung
@ '''''Antragsbegründung'' :''' gewiss hat jeder Flüchtling einen Grund seine Heimat(?) zu verlassen, aber berechtigt dies auch zu einem Asylantrag? Immerhin kommen lt. BAMF-Statistik knapp 70% der Folgeanträge aus dem Balkanraum<small>''(die jungen Männer aus Nordafrika lassen wir mal außen vor)''</small>. Insofern begrüße ich die Entscheidung, dass für Arbeitssuchende weiterhin Visumpflicht besteht.<br>Gleichwohl hat jeder Zuwanderer nach 15 Monaten Anspruch auf Sozialhilfe + Kosten für Unterkunft(''in etwa Hartz IV-Satz'').<br>Will sagen: niemand kann die jährlichen Kosten der Zuwanderung in D. genau beziffern- aber unbestritten bleibt, dass sich diese zwischen 20 u. 30 Mrd. EUR bewegen. So viel ist sicher. Ein Großteil der monetären Belastung bleibt unweigerlich an den Kommunen hängen.<br>
'''''#<u> Kurz</u>'' : Wie wäre es denn mal mit [http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlinge-in-deutschland-bund-soll-kosten-fuer-unterkunft-komplett-bezahlen/13009518.html so einem Antrag]??''' ''DAS'' verstehe ''ich'' unter "Solidarität".<br><small>''"Die Politik" u. "die Wirtschaft" haben immer eine große Fresse, sprechen stets großspurig im Plural, wenn es um Willkommenskultur geht, haben aber bislang nicht geliefert, denn die Integration von Flüchtlingen beschränkt sich bei unseren Großkonzernen bislang fast ausschließlich auf billige Praktikumsplätze''. [...] [[Benutzer:Nerd|Nerd]] ([[Benutzer Diskussion:Nerd|Diskussion]])</small>
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* Mal alle Befindlichkeiten beiseitegelassen: Mit der Schaffung des GG hat zumindest die Bundesrepublik Deutschland gezeigt, dass sie aus der Nazizeit gelernt hat, insbesondere was die Frage "Asyl" anbelangt. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" formulierte der Parlamentarische Rat kurz und prägnant im alten Absatz 2 des Art. 16 GG. Der Genfer Konvention wurde erst 1954 beigetreten.
: Mit der Änderung des Art. 16 und dem Einfügen des Art. 16a hat man sich das Leben einfach gemacht, da wir quasi keine Außengrenzen haben (sieht man mal von dem bisschen Ost- und Nordsee und den Häfen ab) - die Genfer Konvention gilt übrigens weiterhin.
: Daraufhin wurden die organisatorischen Kapazitäten zur Bearbeitung von Asylanträgen drastisch heruntergefahren.
: Das rächt sich jetzt. Die schnelle Bearbeitung von Asylanträgen (eben auch den aussichtslosen) ist eine rein organisatorische Frage.
: Und für die Grundsicherung sind nun einmal die Bundesländer zuständig, irgendwas mit Föderalismus. Man kann ja einen Zentralstaat fordern, aber das löst das Problem nicht. Das Problem für die Bundesländer ist vordergründig ein finanzielles, ansonsten ein organisatorisches.
: Natürlich kann man vermuten, dass der Bundesfinanzminister einen Lastenausgleich hintertreibt, weil er die Bundesländern am Bettelstab lassen möchte.
: Die Lösung des Gesamtproblems besteht in der Organisation eines geordneten Verfahrens und der nachhaltigen Bekämpfung der Fluchtursachen. Durch den Klimawandel kommen noch ganz andere Völkerwanderungen auf uns zu.
: Ferner darf man Asyl/Flüchtlingszustrom und Migration nicht verwechseln. Das sind ein paar ganz unterschiedliche Dinge.
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