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# die Partei trägt das Risiko, für entsprechende Spendenbescheinigungen in Haftung genommen zu werden (30% des bescheinigten Betrages derzeit).
Eine Regelung, wie der Landesvorstand mit vom Parteitag vergebenen Beauftragungen umzugehen hat, halte ich für sinnvoll. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
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Holger ist der Fachmann auf dem Gebiet.
Auch wenn das FG im genannten Verfahren einen etwas anders gelagerten Fall entschieden hat - der Vorstandsbeschluss des Sportvereines lautete: ''Die zu erstattenden Reisekosten für Fahrten im Auftrage des Vereins zum Training und zu Spielen aller Mannschaften des Vereins können im Rahmen der zulässigen steuerlichen bzw. vereinsinternen Pauschalbeträge auf Antrag des Empfängers als '''Aufwandsspende bestätigt''' werden. Hier ist ein Maximalbetrag von 3.000 € pro Jahr pro Empfänger zu berücksichtigen.'', schadet es nicht, wenn hier aus formalen Gründen eine entsprechende Satzungsregelung aufgenommen wird.
Prüfen müssten wir, ob vergleichbare Vorstandsbeschlüsse in den Giederungen ebenfalls bestehen. Ggf. müssten die Satzungen angepasst werden.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
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==== Argument 1 ====