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PP war WP002/2016.1
{{Positionspapier|
|Nummer= 41
|Beschlossen= 19.03.2016
|Status= aktuell
|Thema=
Abschiebungen einschränken
|Inhalt=
Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen grundsätzlich nicht mehr durchzuführen:
Als Sofortmaßnahmen in den Fällen von
1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,<br />
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />
3. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern,<br />
4. Minderjährigen,<br />
5. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,<br />
6. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe,<br />
7. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind,<br />
8. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen.
Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben
1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,<br />
2. in den hiesigen Nachtstunden,<br />
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,<br />
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,<br />
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.
Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die die Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.
==Begründung==
Niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür.
}}
|Nummer= 41
|Beschlossen= 19.03.2016
|Status= aktuell
|Thema=
Abschiebungen einschränken
|Inhalt=
Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen grundsätzlich nicht mehr durchzuführen:
Als Sofortmaßnahmen in den Fällen von
1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,<br />
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />
3. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern,<br />
4. Minderjährigen,<br />
5. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,<br />
6. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe,<br />
7. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind,<br />
8. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen.
Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben
1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,<br />
2. in den hiesigen Nachtstunden,<br />
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,<br />
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,<br />
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.
Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die die Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.
==Begründung==
Niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür.
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