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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.2
|autor=Bastian
|antragstyp=Grundsatzprogrammantrag
|titel=Gewalt ablehnen!
|zusammenfassung=Gewalt ablehnen!
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Die PIRATEN Brandenburg sprechen sich gegen jede Anwendung und/oder Androhung von Gewalt aus.
Friedliche Sitzblockaden betrachten PIRATEN Brandenburg nicht als Gewalt, obwohl die derzeitige Rechtlage Gegenteiliges formuliert. Jede(r), die/der an friedlichen Sitzblockaden teilnimmt, muss dies für sich selbst entscheiden.
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht aufgeweicht werden. Auswüchse des staatlichen Gewaltmonopols sind ebenfalls nicht hinnehmbar und sind zu ahnden.
|begruendung=Die Anwendung und/oder Androhung von Gewalt ist kein Mittel der zivilisierten, politischen Auseinandersetzung.
Sitzblockaden werden aufgrund kreativer Auslegung in der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Anwendung von Gewalt definiert. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sich diese Rechtsprechung in der Zukunft ändert.
Diese Definition wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) gekippt. Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
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|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.2
|autor=Bastian
|antragstyp=Grundsatzprogrammantrag
|titel=Gewalt ablehnen!
|zusammenfassung=Gewalt ablehnen!
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Die PIRATEN Brandenburg sprechen sich gegen jede Anwendung und/oder Androhung von Gewalt aus.
Friedliche Sitzblockaden betrachten PIRATEN Brandenburg nicht als Gewalt, obwohl die derzeitige Rechtlage Gegenteiliges formuliert. Jede(r), die/der an friedlichen Sitzblockaden teilnimmt, muss dies für sich selbst entscheiden.
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht aufgeweicht werden. Auswüchse des staatlichen Gewaltmonopols sind ebenfalls nicht hinnehmbar und sind zu ahnden.
|begruendung=Die Anwendung und/oder Androhung von Gewalt ist kein Mittel der zivilisierten, politischen Auseinandersetzung.
Sitzblockaden werden aufgrund kreativer Auslegung in der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Anwendung von Gewalt definiert. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sich diese Rechtsprechung in der Zukunft ändert.
Diese Definition wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) gekippt. Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
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# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
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# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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=== Diskussion ===
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