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Vorstand/Beschluss/2016-019

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{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
'''Zurück zur [[Vorstand/Beschluss|Übersicht der Beschlüsse]]'''

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{{Beschluss
|Thema = Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 19.05.2016
|Status = Antrag für die nächste Sitzung des Landesvorstandes (23.05.2016)
}}

== Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme ==

Der Landesvorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.

== Begründung ==

Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.

== Anmerkung ==

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Raoul, Oliver, Jens, Andreas, Thomas -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|2016-019]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2016-MM-DD|DD.MM.2016]]
-->

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2016]]
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