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Parteitag/2016.2/Antragsportal/Positionspapier - 002

3.204 Bytes hinzugefügt, 05:23, 18. Jun. 2016
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|autor=Holger-DOS
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|titel=Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
|zusammenfassung=Stellungnahme zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
|text=Die Piratenpartei Brandenburg begrüßt, daß sich die Regierungsparteien nun endlich mit dem Thema einer Anpassung der deutschen Rechtslage an die UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigen und einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vorgelegt haben.
Leider sind dabei so einige Punkte erheblich nachbesserungswürdig.

Hierüber vermag auch die entsprechende Gegendarstellung der CDU/CSU-Fraktion in der Pressemitteilung vom 03.06.2016 (1) nicht hinwegzutäuschen.
Denn offenbar wollen die Koalitionsparteien sich von dem im Koalitionsvertrag (3)(4) ausgehandelten Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ verabschieden.
So heißt es in der Pressemitteilung:
"Wer Kampagnen unterstützt, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachtet die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen.“
Dabei wird jedoch verschwiegen, daß der Entwurf von den betroffenen Menschen abgelehnt wird.

Daher verweist die Piratenpartei Brandenburg auf die Forderungen der Verbände insbesondere des Forums behinderter Juristinnen und Juristen und der Stellungnahme zu dem Entwurf für das Bundesteilhabegesetz (2).
Hierin heißt es u.a.:
"Aus Sicht des FbJJ enthält der vorliegende Referentenentwurf an einigen Stellen Verbesserungen, bedarf aber bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. "

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ein Bundesteilhabegesetz muß insbesondere die folgenden Forderungen uneingeschränkt umsetzen:
- das Recht auf Selbstbestimmung
- das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe
- das Prinzip der Inklusion
- das uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht
- das Diskriminierungsverbot
Eine Verbesserung nur an einigen Stellen ist nicht ausreichend.

Umfassend ist der Grundsatz des Koalitionsvertrages „Nichts über uns ohne uns“ umzusetzen.
Es darf kein Bundesteilhabegesetz über die Köpfe behinderter Menschen hinweg beschlossen werden.



(1) https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/richtungswechsel-der-teilhabepolitik-eingeleitet
(2) http://www.teilhabegesetz.org//media/160517_FbJJ_Stellungnahme_BTHG_Referentenentwurf.pdf
(3) Koalitionsvertrag in Auszügen http://www.teilhabegesetz.org//media//Ottmars_Dateien/131129_Koalitvertr_Zusammenfassung.pdf
(4) Koalitionsvertrag http://www.teilhabegesetz.org//media//Ottmars_Dateien/131127_Koalitionsvertrag.pdf
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.2
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|wikiBenutzer=Holger-DOS
}}

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