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→Ergebnis der Abstimmung
Diese Definition wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) gekippt. Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird.
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|abstimmung=14
|wikiBenutzer=Bastian
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