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+Q003/2016.2
{{Positionspapier|
|Nummer= 46
|Beschlossen= 25.06.2016
|Status= aktuell
|Thema=
Ablehnung des Entwurfes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
|Inhalt=
Die Piratenpartei Brandenburg lehnt den derzeitigen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ab.<br/>
Sie verweist auf die Forderungen der Verbände insbesondere des Forums behinderter Juristinnen und Juristen und der Stellungnahme zu dem Entwurf für das Bundesteilhabegesetz. <br/>
Hierin heißt es u.a.: <br/>
"Aus Sicht des FbJJ enthält der vorliegende Referentenentwurf an einigen Stellen Verbesserungen, bedarf aber bedarf einer grundlegenden Überarbeitung."<br/><br/>
Die Piratenpartei Brandenburg fordert die umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.<br/>
Ein Bundesteilhabegesetz muß insbesondere die folgenden Forderungen uneingeschränkt umsetzen:<br/>
- das Recht auf Selbstbestimmung<br/>
- das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe<br/>
- das Prinzip der Inklusion<br/>
- das uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht<br/>
- das Diskriminierungsverbot<br/>
Eine Verbesserung nur an einigen Stellen ist nicht ausreichend.<br/><br/>
Umfassend ist der Grundsatz des Koalitionsvertrages „Nichts über uns ohne uns“ umzusetzen.<br/>
Es darf kein Bundesteilhabegesetz über die Köpfe behinderter Menschen hinweg beschlossen werden.
}}
|Nummer= 46
|Beschlossen= 25.06.2016
|Status= aktuell
|Thema=
Ablehnung des Entwurfes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
|Inhalt=
Die Piratenpartei Brandenburg lehnt den derzeitigen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ab.<br/>
Sie verweist auf die Forderungen der Verbände insbesondere des Forums behinderter Juristinnen und Juristen und der Stellungnahme zu dem Entwurf für das Bundesteilhabegesetz. <br/>
Hierin heißt es u.a.: <br/>
"Aus Sicht des FbJJ enthält der vorliegende Referentenentwurf an einigen Stellen Verbesserungen, bedarf aber bedarf einer grundlegenden Überarbeitung."<br/><br/>
Die Piratenpartei Brandenburg fordert die umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.<br/>
Ein Bundesteilhabegesetz muß insbesondere die folgenden Forderungen uneingeschränkt umsetzen:<br/>
- das Recht auf Selbstbestimmung<br/>
- das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe<br/>
- das Prinzip der Inklusion<br/>
- das uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht<br/>
- das Diskriminierungsverbot<br/>
Eine Verbesserung nur an einigen Stellen ist nicht ausreichend.<br/><br/>
Umfassend ist der Grundsatz des Koalitionsvertrages „Nichts über uns ohne uns“ umzusetzen.<br/>
Es darf kein Bundesteilhabegesetz über die Köpfe behinderter Menschen hinweg beschlossen werden.
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