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Vorstand/Beschluss/2016-040

134 Bytes hinzugefügt, 13:09, 3. Aug. 2016
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Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes und vom Landesvorstand beauftragte Personen erhalten die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zugangsdaten aus der geschützten Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei. Das beinhaltet auch den Zugang zu CleverReach.
 
== Begründung ==
 
Es ist erforderlich, dass bei Ausfall des 1. Vorsitzenden eine Vertretung Zugang zu den genannten Bereichen hat.
== Abstimmung ==
9.135
Bearbeitungen

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