8.116
Bearbeitungen
Änderungen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2016.3 |autor=Bastian |antragstyp=Sonstiger Antrag |titel=Kommissarische Vorst…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Kommissarische Vorstände einsetzen
|zusammenfassung=Kommissarische Vorstände einsetzen
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesvorstand wird hiermit beauftragt, spätestens binnen vier Wochen in folgenden Gliederungen kommissarische Vorstände einzusetzen:
KV Brandenburg a.d.H.
KV Teltow-Fläming
RV Prignitz-Ruppin
Dies gilt sinngemäß auch für den KV Märkisch-Oderland, da von den Beuftragten keinerlei Aktion zu erkennen ist.
|begruendung=Die Einsetzung von kommissarischen Vorständen ist satzungsmäßig geregelt. Die Nichtbefolgung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Kommissarische Vorstände einsetzen
|zusammenfassung=Kommissarische Vorstände einsetzen
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesvorstand wird hiermit beauftragt, spätestens binnen vier Wochen in folgenden Gliederungen kommissarische Vorstände einzusetzen:
KV Brandenburg a.d.H.
KV Teltow-Fläming
RV Prignitz-Ruppin
Dies gilt sinngemäß auch für den KV Märkisch-Oderland, da von den Beuftragten keinerlei Aktion zu erkennen ist.
|begruendung=Die Einsetzung von kommissarischen Vorständen ist satzungsmäßig geregelt. Die Nichtbefolgung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}