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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Pseudonyme Mitgliedschaft
|zusammenfassung=Pseudonyme Mitgliedschaft
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Jedermann ist eine pseudonymisierte Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu ermöglichen. Der Landesverband Brandenburg setzt diese Forderung für bestehende oder neue Mitgliedschaften ab sofort um.
|begruendung=Die geschlechtliche Identität ist Privatsache des Piraten, daher werden Piraten geschlechtsneutral als Mitglieder erfasst.
Ob ein Mitglied unter seinem bürgerlichen Namen oder Pseudonym (Künstlername) in der Piratenpartei ist, hat für die Verwaltung der Mitgliedschaft keine Bedeutung. Zur Kommunikation bedarf es lediglich einer intakten E-Mail-Adresse, für die das Mitglied verantwortlich ist.
Der Begriff „ladungsfähige Anschrift“ trifft für die Mitglieder nicht zu, da die Piratenpartei keine Behörde oder ordentliches Gericht ist.
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig und eventuelle Rückstände werden nicht beigetrieben, daher fehlt das notwendige berechtigte Interesse.
Piraten leben das Selbstverständnis von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung. Viele Piraten sind ohnehin nur unter ihrem Pseudonym bekannt, was bei Wahlen zu Ämtern immer wieder zur Verwirrung führt.
Möglichen Versuchen der Identitätstäuschung kann durch organisatorische Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Im Übrigen ist eine Identitätstäuschung iSd. § 267 StGB strafbar.
Einer Satzungsänderung bedarf es nicht, da die pseudonymisierte Mitgliedschaft schon jetzt möglich ist.
Insbesondere, weil seit dem BPT 2016.1 eine Mitgliedschaft von allen Menschen ab 14 Jahren möglich ist, ist dieser Antrag wichtig.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
|gliederung=Landesverband
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|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Jedermann ist eine pseudonymisierte Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu ermöglichen. Der Landesverband Brandenburg setzt diese Forderung für bestehende oder neue Mitgliedschaften ab sofort um.
|begruendung=Die geschlechtliche Identität ist Privatsache des Piraten, daher werden Piraten geschlechtsneutral als Mitglieder erfasst.
Ob ein Mitglied unter seinem bürgerlichen Namen oder Pseudonym (Künstlername) in der Piratenpartei ist, hat für die Verwaltung der Mitgliedschaft keine Bedeutung. Zur Kommunikation bedarf es lediglich einer intakten E-Mail-Adresse, für die das Mitglied verantwortlich ist.
Der Begriff „ladungsfähige Anschrift“ trifft für die Mitglieder nicht zu, da die Piratenpartei keine Behörde oder ordentliches Gericht ist.
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig und eventuelle Rückstände werden nicht beigetrieben, daher fehlt das notwendige berechtigte Interesse.
Piraten leben das Selbstverständnis von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung. Viele Piraten sind ohnehin nur unter ihrem Pseudonym bekannt, was bei Wahlen zu Ämtern immer wieder zur Verwirrung führt.
Möglichen Versuchen der Identitätstäuschung kann durch organisatorische Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Im Übrigen ist eine Identitätstäuschung iSd. § 267 StGB strafbar.
Einer Satzungsänderung bedarf es nicht, da die pseudonymisierte Mitgliedschaft schon jetzt möglich ist.
Insbesondere, weil seit dem BPT 2016.1 eine Mitgliedschaft von allen Menschen ab 14 Jahren möglich ist, ist dieser Antrag wichtig.
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