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Parteitag/2016.3/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 003

2.775 Bytes hinzugefügt, 20:04, 14. Okt. 2016
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{{DefaultAntrag
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|titel=Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern
|zusammenfassung=Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine eindeutige Kennzeichnung von Sponsoring-Elementen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.
|begruendung=Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung.

Ist das tragisch? Möglicherweise. Beispielsweise bei Filmproduktionen können Sponsoringverträge dazu führen, dass der Sponsor eine starke Einflussnahme auf das Drehbuch und damit den Filminhalt nimmt, um sein Produkt bestmöglich in Szene gesetzt zu bekommen.

Nun wäre es sicher angemessen, ähnlich wie bei Werbung, einen generellen Verzicht auf Sponsoring anzustreben. Das kann für die Zukunft und bei Eigenproduktionen auch durchaus zur Voraussetzung werden. Problematisch ist dies jedoch bei zugekauften Produktionen oder solchen der Vergangenheit.

Sofern bei der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Inhalten, selbst produziert oder dazugekauft, Gelder aus Sponsoringverträgen verwendet wurden, so soll dies in einer eindeutigen Form kenntlich gemacht werden. Dazu bietet sich an, mittels Einblendungen im Ablauf auf die Inhalte hinzuweisen, die durch Sponsoring Bestandteil der Produktion geworden sind.

Die bisherige Praxis, im Vorspann darauf hinzuweisen, dass gesponorte Inhalte Bestandteil sind oder sein können, bleibt davon unberührt. Sie könnte noch um Zahlen hinsichtlich des prozentualen Anteils an gesponsorten Zeiten und/oder der Nennung einer finanziellen Beteiligung des sponsornden Unternehmens ergänzt werden. So kann der interessierte Zuschauer sich selbst ein Bild machen, wer wohl wieviel Einfluss auf den Inhalt hatte.

Ähnlich sehen das auch hier die Piraten NRW<sup>[1]</sup>.

Für den RBB sind die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Diese wiederum basieren auf den Grundlagen aus dem 13. Rundfunkstaatsvertrag, § 8<sup>[2]</sup>.

<sup>[1]</sup> http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP041.0

<sup>[2]</sup> http://www.dvtm.net/fileadmin/pdf/gesetze/13._RStV.pdf

Inspiriert vom LV NDS.
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|urltype=Parteitag/2016.3
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