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→Aufstellungsversammlung Landesliste: Link korrigiert
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.<br />
Jeder Deutsche Bürger, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.<br />
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen httphttps://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16_123anlage_16.html<br />
Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.<br />
Im Falle von größerem Zeitbedarf können sich die Aufstellungsversammlungen zeitlich etwas verlagern. <br />
Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB) <br />
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===Aufstellungsversammlungen Wahlkreisbewerber===