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Vorstand/Beschluss/B2017-003

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{{Beschluss
|Thema = Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 18.01.2017
|Status = angenommen
}}

== Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin ==

Der Vorstand möge beschließen:

Für die RV BARUM und Prignitz-Ruppin wird der Vorstand des KV Oberhavel als kommissarischer Vorstand eingesetzt und damit beauftragt, umgehend Hauptversammlungen in den handlungsunfähigen Gliederungen durchzuführen. Erstes Ziel ist die Wahl eines neuen Vorstandes für die handlungsunfähigen Gliederungen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Vorstand des KV Oberhavel beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand entsprechend § 28a der Landessatzung "Verschmelzung oder Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung" tätig zu werden.

== Begründung ==

keine

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L. -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2017-003]]
|dafür=Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L.
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen
|bemerkung=
}}

== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2017-01-18|18.01.2017]]

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2017]]
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