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Vorstand/Beschluss/B2017-008

728 Bytes hinzugefügt, 10:49, 25. Jan. 2017
Anmerkung
== Anmerkung ==
Zur Erläuterung der Position4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfesoll noch mit in den Haushaltsplan aufgenommen werden: Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).Davon entfallen:- auf die Landesliste: bis zu 5.000 €- auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf. Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht. [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]]) 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)
== Abstimmung ==
2.498
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